Mehr Bezieher als bei Sozialhilfe

Mindestsicherung: Große Nachfrage

Seit Jahresbeginn ist die Mindestsicherung nun in sieben Bundesländern in Kraft. Mit der Mindestsicherung wird die alte Sozialhilfe ersetzt und ein einheitlicher Mindeststandard für die finanzielle Unterstützung sozial Schwacher eingeführt. Und es gibt einen regen Zulauf zur Mindestsicherung.

Mittagsjournal, 03.01.2011

Deutlicher Anstieg

In jenen Bundesländern, in denen die Mindestsicherung schon im Herbst eingeführt worden ist, zeigt sich: Im Vergleich zur alten Sozialhilfe gibt es jetzt weit mehr Bezieher. Beispiel Wien: Im November 2009 haben rund 61.000 Menschen Sozialhilfe bezogen. Ein Jahr später, im November 2010, waren es fast 74.000 Personen, die die Mindestsicherung bekommen haben - eine Steigerung um 20 Prozent, rechnet die Wiener Stadträtin Sonja Wesely vor. Wobei sie einen Teil des Anstiegs auch mit der Krise erklärt. Aber es würden eben auch neue Gruppen von der Mindestsicherung profitieren wie eben jene mit geringerem Einkommen.

NÖ: Plus 30 Prozent

In Niederösterreich fällt die Steigerung noch drastischer aus: Haben früher im Lauf eines Jahres 8.000 Menschen Sozialhilfe bezogen, rechnet man im Büro von Soziallandesrätin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) aufgrund der Anträge mit 11.000 Anspruchsberechtigten auf Mindestsicherung - ein Anstieg um rund 30 Prozent.

Geringere Stigmatisierung

Auch Salzburg verzeichnet einen Zulauf zur Mindestsicherung. Über 3.600 Haushalte haben im November 2010 die Mindestsicherung bezogen. Eine Steigerung gegenüber den Sozialhilfe-Beziehern im August um sieben Prozent. Die Salzburger Soziallandesrätin Erika Scharer begründet den Anstieg auch damit, dass die Stigmatisierung von Mindestsicherungsbeziehern gegenüber der alten Sozialhilfe kleiner geworden sei, weil diese auch über das AMS beantragt werden könne.

Leistungskatalog

Die Mindestsicherung beträgt für Alleinstehende derzeit 744 Euro im Monat, für Paare 1.116 Euro. Für im Haushalt lebende Kinder gibt es mindestens 134 Euro. Den einzelnen Ländern steht es frei, diese bundesweit einheitlichen Beträge zu erhöhen. Um die Mindestsicherung zu bekommen, muss man arbeitswillig sein, sonst droht die Kürzung oder gar die Streichung.

Rest folgt

Ein Großteil der Bezieher bekommt die Mindestsicherung derzeit als Aufzahlung zur Notstandshilfe oder zum Arbeitslosengeld. Um den Jahreswechsel ist die Mindestsicherung auch in weiteren Bundesländern in Kraft getreten: im Burgenland, in Tirol, in Kärnten und in Vorarlberg. Steiermark und Oberösterreich ziehen im Frühjahr nach.

Rechtlicher Sonderfall

Die Steiermark geht da allerdings einen umstrittenen Weg. Per Landtagsbeschluss Mitte Dezember wurde nämlich festgelegt, dass sich das Land Zuwendungen für Sozialhilfeempfänger von Angehörigen teilweise zurückholen wird, obwohl es in einer Vereinbarung mit dem Bund ausrücklich darauf verzichtet hat. Der Sozialminister lässt das steirische Mindestsicherungsgesetz jetzt auf seine Rechtmäßigkeit prüfen