Auch ÖBB erfüllt Quote nicht

Zu wenige Kammer-Jobs für Behinderte

Was die Beschäftigung behinderter Menschen angeht, sind nicht nur einige Bundesländer und einige Ministerien säumig. Laut Gesetz muss ein Arbeitgeber pro 25 Mitarbeiter einen Dienstnehmer mit Behinderung einstellen. Eine Quote, die auch bei staatsnahen Betrieben und Interessensvertretungen zum Teil nicht erfüllt wird, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ zeigt.

Morgenjournal, 14.02.2011

Wirtschaftsvertretungen säumig

BZÖ-Chef Josef Bucher ortet vor allem zwei schwarze Schafe, was die Beschäftigung bzw. Nicht-Beschäftigung behinderter Menschen angeht: die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Bundeswirtschaftskammer. Die in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage angeführten Zahlen stammen aus dem Dezember 2009. Demnach hätte die Bundeswirtschaftskammer 47 Menschen mit Behinderung beschäftigen müssen, es waren aber nur 23, macht ein Minus von 51 Prozent.

"Fatales Signal"

Auch auf Länderebene schaut es nicht anders aus. Schlusslicht ist die Vorarlberger Wirtschaftskammer mit einem Minus von 75 Prozent. Am besten schneidet noch die oberösterreichische Wirtschaftskammer ab, mit einem Minus von vier Prozent. BZÖ-Chef Bucher sieht darin ein "fatales Signal an die eigene Wirtschaft" und eine "unmoralische Entwicklung". Die Wirtschaftskammer wäre aufgefordert, ihrer vorbildhaften Funktion nachzukommen, so Bucher.

ÖGB und AK quotentreu

Ein Blick auf die anderen Sozialpartner: Die erfüllen die Quote. Der ÖGB beschäftigt genügend behinderte Dienstnehmer, dasselbe gilt grosso modo auch für die Arbeiterkammer. Lediglich in zwei Bundesländern gibt es ein Minus, die anderen sind im Plan oder über der Quote, zum Teil sogar deutlich.

ÖBB hätte "moralische Pflicht"

Säumig sind hingegen laut Anfragebeantwortung die Österreichischen Bundesbahnen. In allen ihren Bereichen sind zu wenige Menschen mit Behinderung eingestellt. Das Minus reicht von sechs Prozent bei der ÖBB-Dienstleistungs-GmbH bis hin zu Minus 76 Prozent bei der Produktion. BZÖ-Chef Josef Bucher fehlt auch hier jedes Verständnis, "weil die ÖBB am Tropf des Steuerzahlers hängt." Daher wäre es eine "moralische Verpflichtung der ÖBB, die Gesetze einzuhalten".

Ausgleichszahlungen

Laut Gesetz muss jedes Unternehmen pro 25 Dienstnehmer einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellen. Tut es das nicht, muss es eine Ausgleichszahlung leisten. Diese richtet sich nach der Größe des Betriebes und beträgt zwischen 226 und 336 Euro pro Monat und pro nicht besetzter Stelle.