Beschluss im Ministerrat abgeblasen
Vorratsdatenspeicherung: Weiter Uneinigkeit
Entgegen der ursprünglichen Planung steht die Vorratsspeicherung von Handy-, Email- und Internet-Daten nicht auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Trotz stundenlanger Verhandlungen bis in die Nacht haben sich SPÖ und ÖVP nicht darauf einigen können, bei welchen Straftaten auf die Daten zurückgegriffen werden soll.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 15.02.2011
Umstrittene EU-Vorgabe
Datenschutz versus Verbrechensbekämpfung - darum geht es im Kern beim innerkoalitionären Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Dass Österreich die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen muss, steht seit langem fest. Die europaweit umstrittene Regelung aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass sämtliche Handy-, Email- und Internet-Daten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen, und zwar auch ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer wann wie lange von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er oder sie besucht hat.
Was ist eine "schwere Straftat"?
Verwendet werden sollen diese Daten laut EU-Richtlinie bei der Bekämpfung schwerer Straftaten. Was darunter konkret fällt, muss jedes Land selbst festlegen, und daran scheiden sich die Geister: Die SPÖ will aus Datenschutzgründen nur eine Minimalvariante umsetzen und sieht als schwere Straftaten nur jene an, bei denen es eine Strafandrohung von einem Jahr oder mehr gibt. Die ÖVP fürchtet hingegen, dass diese Minimalvariante Polizei und Justiz in ihrer Arbeit einschränken würde, weil die Ermittler schon jetzt fallweise auf die Daten der Provider zurückgreifen und das dann künftig teils nicht mehr könnten.
Wer zahlt?
In der Koalition umstritten ist offenbar auch noch die Finanzierung: Die Installierung der Vorratsdatendatenspeicherung kostet nämlich einmalig 15 bis 20 Millionen Euro. Und während für die ÖVP klar ist, dass das rote Infrastrukturministerium dafür zuständig ist, sieht die SPÖ auch das schwarze Innenministerium und das schwarze Justizministerium gefordert.
Mahnschreiben aus Brüssel
Die Zeit drängt in jedem Fall: Österreich ist wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie bereits vom europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Noch im Februar wird deshalb das zweite Mahnschreiben erwartet und ab Mitte des Jahres drohen dann Strafen in Millionen Höhe.
Einigkeit über Zentralmatura
Im Ministerrat wird am Dienstag jedenfalls der dritte Teil der sogenannten Zentralmatura beschlossen: Nach den Gymnasien und Berufsbildenden höheren Schulen wird der schriftliche Teil der Matura künftig auch für die Berufsreifeprüfung zentral erstellt.