Wegen Plagiatsvorwürfen

Ermittlungen gegen Guttenberg offiziell

Ab sofort läuft gegen den früheren deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg offiziell ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Es geht dabei um die Vorwürfe, er hätte für weite Teile seiner Doktorarbeit widerrechtlich aus fremden Quellen geschöpft.

Abendjournal, 07.03.2011

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Dem Gesetzbuch nach können Verstöße gegen das Urheberrecht mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dass es bei Karl-Theodor zu Guttenberg so weit kommt, ist unwahrscheinlich. Aber die Staatsanwälte kündigen eine genaue Prüfung an, was, wie sie sagen, eher Monate dauern werde als Wochen. In ähnlichen Fällen hatte es zumeist Geldstrafen gegen die Beschuldigten gegeben, denkbar ist auch die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldsumme.

Kein Titel, kein Amt

Dem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wird vorgeworfen, weite Teile seiner Doktorarbeit aus Studien und Zeitungsartikeln zusammenkopiert zu haben, ohne die eigentlichen Urheber zu nennen. Seinen Doktortitel, den er knapp vier Jahre lang geführt hatte, ist er mittlerweile genauso los geworden wie sein Ministeramt.