Verhaftung rechtlich geklärt
Zwei Jahre Causa Meinl
Vor zwei Jahren ist der Banker Julius Meinl verhaftet worden. Doch bis heute gibt es weder eine Anklage, noch wurde der Fall zurückgelegt. Mittlerweile arbeitet der zweite Gutachter an dem Akt. Zumindest ein strittiger Punkt ist mittlerweile geklärt: Die Verhaftung Meinls war rechtmäßig.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 01.04.2011
100 Millionen Kaution
Am Abend des 1.April 2009 wurde Julius Meinl festgenommen. Eineinhalb Tage später war er wieder frei - gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro. Das Geld liegt nach wie vor auf dem Gerichtskonto des Oberlandesgerichts Wien. Die Meinl Bank hatte immer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verhaftung und der Kaution. Beantragt wurde, die Kaution auszuzahlen, die zuständige Richterin hat dies abgewiesen. Dagegen hat Meinl berufen, der Fall wanderte somit zum Oberlandesgericht (OLG). Doch bevor das OLG entschieden hat, zog Meinl nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Beschwerde zurück. Somit wurde die Entscheidung der Erstrichterin rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft - das bedeutet: Die Verhaftung war rechtmäßig.
Neues Gutachten entlastend?
Das heißt aber nicht, dass sich die Verdachtsmomente verdichtet haben - im Gegenteil: In Justizkreisen ist zu hören, dass wesentliche belastende Argumente des Erstgutachters vom neuen Gutachter anders gewichtet werden. Doch dieser müsse sich erst einarbeiten. Mit einem Endgutachten sei erst in eine Jahr zu rechnen.
Verzögerung durch Beschwerden
Doch es gibt noch einen Verzögerungsfaktor: Meinls Anwälte schöpfen alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung aus - also etwa Beschwerden gegen Anordnungen des Staatsanwalts, heißt es in der Justiz. Damit verbunden sei automatisch eine Verzögerung des Verfahrens.
Ermittelt wird nach wie vor wegen des Verdachts des Untreue und des Betrugs. Meinl weist sämtliche Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa Meinl wurden im August vergangenen Jahres übrigens eingestellt.