Nach deutschem Vorbild

Unvereinbarkeit: Experte für Reform

Womit darf ein Abgeordneter zusätzlich Geld verdienen und wann muss ein Volksvertreter einen "Einkommens-Striptease" hinlegen? Die aktuelle Rechtslage gibt darauf keine klaren Antworten, sagt der Jurist und Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. Er fordert eine Reform nach deutschem Vorbild.

Gesetz "völlig zahm"

Der Jurist und Politikwissenschaftler Hubert Sickinger im Ö1 Mittagsjournal-Interview mit Wolfgang Werth

Jarolim gesetzestreu

Das Unvereinbarkeitsgesetz und die Offenlegungsbestimmungen für die Nebentätigkeiten von Politikern seien "völlig zahm", kritisiert Sickinger. Daher habe der SPÖ-Abgeordnete Hannes Jarolim auch kein Gesetz verletzt. Außerdem habe er ja nach eigenen Angaben überhaupt keinen Auftrag gehabt.

Kaum berufliche Nachteile

Jedenfalls müsse klar werden, welcher Abgeordneter welche Interessen vertritt, die Öffentlichkeit werde dann schon ihre Schlüsse ziehen. Berufliche Nachteile durch eine derartige Offenlegungspflicht hält Sickinger für überschätzt. Schließlich hätten politisch gut vernetzte Anwälte auch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anwälten.

Wenig überraschender Regelverstoß

Den Fall Kickl hält Sickinger für überbewertet. Das sei ein Regelverstoß, wie ihn viele andere auch begehen. Außerdem sei es kaum überraschend, dass Kickl als Parteigeschäftsführer die Interessen seiner Partei vertritt.