Bundesheerkommission: Anlaufstelle für Beschwerden
Bundesheer: Interne Kontrolle auch in Zukunft
Seit Jahrzehnten beschäftigt sich die Bundesheerkommission mit Beschwerden über Bundesheerangehörige. Ursprünglich ist die Kommission als Anlaufstelle für Grundwehrdiener eingerichtet worden. Jetzt melden sich vor allem Kadersoldaten. Eine interne Kontrolle soll es auch im Fall eines Berufsheeres geben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 09.04.2011
Eigentlich für Grundwehrdiener gedacht
Als das Bundesheer 1955 wiedererrichtet wurde, ist auch die Bundesheerkommission eingeführt worden, ein vom Nationalrat bestelltes Prüforgan, dessen neun Mitglieder aus allen im Parlament vertretenen Parteien kommen. Das Ziel der Kommission: für die jungen 18- bis 19-jährigen Grundwehrdiener sollte es jemanden geben, der kontrolliert, wie sie von Vorgesetzten beim Bundesheer behandelt werden.
Viele Anfragen von Kadersoldaten
Doch über all die Jahre hat sich das Ziel gewandelt. Längst ist die Bundesheerkommission nicht mehr nur für Grundwehrdiener zuständig. Nur mehr ein Viertel der Beschwerden wurde im vergangenen Jahr von Grundwehrdienern eingebracht. Der Großteil der Beschwerden und Anfragen kam von Führungskräften beim Bundesheer, sagt der Vorsitzende der Bundesheer-Kommission Paul Kiss: "Es gibt eine große Anzahl von Beschwerden und Anfragen von Kadersoldaten bei Unsicherheiten in Bezug auf Arbeitsplatz, Standort, Karriere. Wir sind de facto auch Klagemauer."
Interne Prüfung international üblich
Genau deswegen fürchtet Kiss auch nicht, dass die Bundesheerkommission obsolet wird, sollte es - wie derzeit diskutiert - zur Einführung eines Berufsheeres kommen, in dem es ja dann keine Grundwehrdiener mehr geben würde: "Die interne Prüfung ist unabhängig vom System auch in anderen Berufsarmeen von existenzieller Wichtigkeit."
Der gleichen Meinung ist auch der zweite Vorsitzende der Bundesheerkommission Anton Gaal. Unabhängig vom Wehrsystem wird es dort, wo es Vorgesetzte gibt, immer eine Kontrolle brauchen, die Frage ist in welcher Form: "Ob es hier eine parlamentarische Kommission gibt oder ob es ein Wehrbeauftragten beauftragt wird, das muss der Gesetzgeber entscheiden."
2010: 340 Beschwerden
Im vergangenen Jahr sind jedenfalls rund 340 Beschwerden bei der Kommission eingegangen, damit ist die Zahl der Beschwerden gegenüber 2009 um 40 Prozent gesunken.
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