Grüne kritisieren derzeitige Regelungen

Kinderwunsch auch für Homosexuelle

Auch homosexuelle Paare und Alleinstehende sollen das Recht haben, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das finden jedenfalls die Grünen. Sie fordern, das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufzuheben und ihnen sowie auch Alleinstehenden die künstliche Befruchtung zu erlauben.

Mittagsjournal, 04.05.2011

Verbot aufheben

Der Kinderwunsch von Homosexuellen und Alleinstehenden muss fast immer unerfüllt bleiben, kritisieren die Grünen. Denn derzeit gilt: Alleinstehenden ist die künstliche Befruchtung nicht erlaubt. Auch homosexuelle Paare dürfen sich nicht künstlich befruchten lassen und außerdem kein Kind adoptieren. Für die Grüne Bundesrätin Jennifer Kickert sind das Benachteiligungen, die nicht nachvollziehbar sind, zumal sie nur durch ideologische Scheuklappen, Unwissen oder Vorurteile bedingt seien.

Pflegekindregelung bedingt möglich

Besonders krass sei die Benachteiligung bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Denn auch ein Kind, das einer der Partner aus einer früheren Beziehung hat, darf der gleichgeschlechtliche Partner nicht adoptieren, was zu absurden Situationen führe, so Kickert. Die Kinder würden in den Regenbogenfamilien bereits leben. Beim Tod des leiblichen Vaters oder der Mutter würde ein rechtliches Loch entstehen.

Um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren meist nur die Möglichkeit, ein Pflegekind aufzunehmen, aber auch das nur in einigen Bundesländern.

Gesetze der Realität anpassen

Die Grünen fordern daher in mehreren Anträgen nun, diese Gesetze, die an den Lebensrealitäten vorbei gingen, zu ändern, so die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. Im 21 Jahrhundert gebe es verschiedene Familienformen, die Politik habe sich danach zu richten.

Verfassungsgericht entscheidet

Für homosexuelle Paare soll das Adoptionsverbot aufgehoben werden. Und die künstliche Befruchtung soll Homosexuellen und Alleinstehenden erlaubt werden, fordern die Grünen. Mit dieser Regelung setzt sich übrigens derzeit auch der Verfassungsgerichtshof auseinander, wann eine Entscheidung gefällt wird, ist noch nicht klar.