ÖVP kritisiert SPÖ-Entwurf

Koalitionszwist über Transparenzgesetz

Das Gesetz zur Offenlegung von Regierungsinseraten sorgt für Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition. Die Regelung sieht vor, dass offengelegt wird, wie viele Inserate oder bezahlte Berichte von Ministerien, Bundesländern und öffentlichen Unternehmen mit öffentlichem Geld finanziert werden. Am SPÖ-Entwurf dazu übt auch Koalitionspartner ÖVP heftige Kritik.

Mittagsjournal, 13.05.2011

Doch kein guter Entwurf?

ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf ist hörbar unzufrieden mit dem von SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer vorgelegten Gesetz. "In der jetzigen Form ist das zahnlos. Da ist noch einiges zu verhandeln." Staatssekretär Ostermayer hatte zuvor noch ganz anders geklungen: Er habe das mit seinem Gesprächspartner in der ÖVP abgeklärt und der habe das als guten Entwurf eingeschätzt.

Neutrale Aufsicht statt Bundeskanzleramt

Wie dem auch sei, jetzt knirscht es hörbar im Gebälk. ÖVP-Verhandler Kopf führt einige konkrete Kritikpunkte an: Es sei lückenhaft, weil einige Werbeformen wie elektronische Plakatwände nicht erfasst seien. Weiters dürften die Meldungen nicht an das Bundeskanzleramt gehen, so Kopf. Das müsse eine weisungsfreie Behörde sein wie die Medienbehörde KommAustria oder der Rechnungshof. Diese "völlig neutrale Stelle" könne dann auch Kontrollen durchführen. Als Sanktionen kann sich Kopf Geldstrafen vorstellen.

Berechtigte Einwände

Prinzipiell findet es Ostermayer normal, dass ein Begutachtungsentwurf kritisiert wird. Nachvollziehen kann er Befürchtungen, wonach durch eine zu detaillierte Bekanntgabe von Inseraten und Preisen Rückschlüsse auf Werbebudgets und Einkaufskonditionen der diversen Auftraggeber gezogen werden können. Das will die Regierung dadurch beheben, dass nicht jedes einzelne Inserat aufgelistet wird, sondern dass beispielsweise vierteljährlich oder halbjährlich die gesamte bezahlte Summe veröffentlicht wird. Zumindest hier sind sich Ostermayer und Kopf einig.

Einigung noch vor dem Sommer?

Ursprünglich vorgesehen war, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt. Das wird sich wohl nicht mehr ausgehen. Beide Verhandler halten es aber trotz der Meinungsverschiedenheiten für möglich, dass man sich noch vor den Sommer prinzipiell auf einen neuen Text einigen kann.