Strafdrohung bei Verstoß gegen Sparziel

Länder beschließen Stabilitätspakt

Die Landeshauptleute kommen im Kurort Bad Hall in Oberösterreich zusammen und beschließen den sogenannten Stabilitätspakt, der die Länder zu einem strengen Sparkurs verpflichtet. Neu an diesem Stabilitätspakt ist, dass die Länder erstmals mit Strafen rechnen müssen, wenn sie zu viel ausgeben.

Morgenjournal, 19.05.2011

Strenge Vorgaben

Das Defizit der Länder wird heuer mit 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, also der Wirtschaftsleistung, begrenzt. Nächstes Jahr dürfen die Länder nur noch ein Minus von 0,6 Prozent und danach nur mehr 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften. Die Gemeinden müssen die gesamte Periode hindurch ausgeglichen bilanzieren.

Sanktionsmechanismus

Wird das Defizitziel verfehlt, gibt es eine Mahnung vom Rechnungshof, erstmals sind auch Strafen vorgesehen, nämlich bis zu 15 Prozent des überschrittenen Wertes. Dieser Sanktionsmechanismus soll sicherstellen, dass sich die Länder an die im Stabilitätspakt vereinbarten Ziele halten, in der Vergangenheit war das nämlich nicht der Fall. Ziel des Stabilitätspaktes ist es, das gesamtstaatliche Budgetdefizit entsprechend der EU-Vorgabe unter die Marke von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu bringen.

Transparenz und Pflegekosten

Darüber hinaus soll der Stabilitätspakt die einzelnen Gebietskörperschaften zu mehr Transparenz bringen. Länder können beispielsweise keine Schulden mehr in ausgegliederten Gesellschaften wie Krankenanstalten und Wohnbaugesellschaften verstecken, außerdem werden alle Daten auf der Homepage des Finanzministeriums öffentlich zugänglich gemacht. Als Gegenleistung für die strengeren Vorgaben an Länder und Gemeinden übernimmt der Bund zwei Drittel der bis 2014 anfallenden zusätzlichen Pflegekosten in der Höhe von insgesamt rund 700 Millionen Euro.