Koalition einig
Grünes Licht für Lobbyisten-Gesetz
Einigung in wesentlichen Punkten des Anti-Korruptionspakets: Die ÖVP hat bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten eingelenkt, es soll künftig auch die Höhe der Einkünfte offengelegt werden. Und die SPÖ stemmt sich jetzt nicht mehr gegen die Aufnahme von Kammervertretern ins geplante Lobbyistenregister. Für das Transparenzgesetz gibt es damit grünes Licht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 16.06.2011
Einigung in allen Fragen
Der öffentliche Streit innerhalb der Koalition ist beigelegt: jetzt liegen die wesentlichen Punkte des Anti-Korruptionspakets auf dem Tisch. Die ÖVP lenkt bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten ein - die Höhe der Einkünfte soll in drei Gehaltsstufen offengelegt werden. Und die SPÖ stemmt sich nicht mehr gegen die Aufnahme von Kammer-Vertretern ins geplante Lobbyisten-Register. Für das Lobbytransparenz-Gesetz gibt es damit grünes Licht.
Kammern mit dabei
Vertreter von Kammern, die in der Gesetzgebung mitmischen, müssen ebenso ins neue Lobbyisten-Register aufgenommen werden wie Vertreter von ÖGB, Industriellenvereinigung oder Umwelt-Organisationen. Das steht seit heute Vormittag nach einem Treffen von Justizministerin Beatrix Karl ÖVP und Staatssekretär Josef Ostermayer SPÖ mit Kammervertretern fest.
Bestimmungen gelockert
Die Bestimmungen für die Kammern sind aber viel weniger streng als etwa für Lobbying-Agenturen. Die müssen laut Entwurf ihre Mitarbeiter und Auftraggeber namentlich im Register anführen, auch die Art der Aufträge. Das einzige, was die Agenturen nicht nennen müssen, ist die Höhe des Honorars. Ähnlich streng sind die Regeln für Lobbyisten, die Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens sind.
Für die Arbeiterkammer zum Beispiel soll es laut Entwurf aber genügen, die zur Interessenswahrnehmung eingesetzten Mitarbeiter oder Beauftragten auf der eigenen Homepage im Internet aufzulisten und einen Link zu dieser Liste bekannt zu geben. Ursprünglich war hier an eine konkrete namentliche Liste gedacht. Nach dem heutigen Treffen ist das aber anders.
Angaben anonymisiert
Der Preis der Einigung: die Angaben der Kammern sollen anonymisiert werden, indem die Gesamtzahlen der Beschäftigten und Funktionäre der jeweiligen Kammer genannt werden. Also keine besonders aussagekräftigen Daten.
Getrennte Bezeichnungen
Ein weiteres Zugeständnis an die Arbeiterkammer: Es wird im Gesetz zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern getrennt. Das Gesetz soll denn auch in Lobbyisten- und Interessenvertretungsgesetz umbenannt werden. Für Politiker und Beamte ist im Gesetz ein Lobbying-Verbot formuliert. Verstöße gegen die neuen Lobbying-Regeln werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 60.000 Euro geahndet, bei schweren Fällen droht die Streichung aus dem Lobbyistenregister und damit Berufsverbot.
Ostermayer erleichtert über Kompromiss
Heute früh also noch Streit über das neue Lobbyisten-Register, und zu Mittag dann die Einigung. SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer, der das Thema zuletzt koordiniert hat, ist erleichtert. Bei dem Treffen mit Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und mit Kammervertretern wurde ein Kompromiss erzielt: die Kammern werden nicht als klassische Lobbyisten gewertet. Es wird unterschieden zwischen den Lobbyisten, die Anlass waren für das neue Gesetz und den traditionellen Interessenvertretungen, so Ostermayer.
Mittagsjournal, 16.06.2011
SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer im Gespräch mit