Fiedler: Honorar-Höhe fehlt
Schwächen im Lobbyisten-Gesetz
Die Eckpunkte des neuen Lobbyisten-Gesetzes stehen fest. Das Ziel: Es soll öffentlich gemacht werden, wer aller in wessen Auftrag versucht, bei Politikern für Gesetzesänderungen zu werben. Kritikern wie Ex-Rechnungshofpräsident Fiedler geht das Gesetz aber nicht weit genug
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 17.06.2011
Klare Regeln
Ausgangspunkt für den drängenden Wunsch der Spitzenpolitik nach einem Lobbyisten-Gesetz war die Affäre rund um einen Politiker: Der mittlerweile Ex-EU-Abgeordnete Ernst Strasser wurde dabei ertappt, für erkleckliche Summen den Gang der politischen Geschäfte im EU-Parlament im Sinn des jeweiligen Auftraggebers beeinflussen zu wollen.
Jetzt bahnt sich nicht nur bei den Abgeordneten eine Reform an, auch bei einer wichtigen Gruppe derer, die von Berufs wegen Kontakt mit ihnen pflegen: Der Regierungs-Vorschlag für ein sogenanntes Lobbyisten- und Interessensvertretungsgesetz soll nächste Woche veröffentlicht werden. Die Eckpunkte stehen schon fest. Das Gesetz soll klar machen, wer in wessen Auftrag auf die Entscheider in dieser Republik Einfluss zu nehmen versucht.
Fiedler: Zu ungenau
Ziel ist es auch öffentlich zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, bei Politikern für Gesetzesänderungen zu werben. Der frühere Rechnungshofpräsident und nunmehrige ehrenamtliche Korruptionsbekämpfer Franz Fiedler sprach im Ö1-Morgenjournal-Interview von Mängeln im Gesetzesentwurf, etwa, dass Lobbyisten nicht angeben müssen, wie viel sie vom Auftraggeber bekommen.
Allerdings schränkt Fiedler ein, dass das Gesetz ein Fortschritt sei, da es bisher gar keine Regeln für Lobbyismus gab.
Morgenjournal, 17.06.2011
Franz Fiedler im Gespräch mit