Valentin Inzko zu Ortstafeln und Amtssprachen-Regelung

„Hardliner sind die anderen“

Der Streit um die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten ist beendet. Trotz breiter Zustimmung im Parlament ist der Rat der Kärntner Slowenen weiterhin gegen diese Regelung. Die Vereinbarung, die 164 Kärntner Orten zweisprachige Ortstafeln bringt, wird begrüßt, nicht aber die Amtssprachen-Regelung.

Morgenjournal, 9.7.2011

Andreas Jölli

„Verschiedene Kategorien von Slowenen“

Valentin Inzko vom Rat der Kärntner Slowenen ist gespalten. Die Ortstafel-Regelung bringt in seinen Augen zwar Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen. „Jede Ortstafel, die neu aufgestellt wird, ist ein Fest für uns“, sagt Inzko, „andererseits bringt das Volksgruppengesetz, das ja auch beschlossen wurde, eine Verschlechterung der bisherigen Regelung.“

Für den Rat der Kärntner Slowenen wird mit der nun beschlossenen Regelung der Gleichheitsgrundsatz verletzt. „Jetzt haben wir in ein und derselben Gemeinde
Kärntner Slowenen verschiedener Kategorien“, sagt Valentin Inzko. „Die einen dürfen Slowenisch als Amtssprache benutzen, die anderen nicht. Manche durften früher Slowenisch als Amtssprache benutzen, jetzt nicht mehr.“

Inzko überlegt rechtliche Schritte

Wegen des Volksgruppengesetzes und der Amtssprachen-Regelung denkt der Rat der Kärntner Slowenen an weitere rechtliche Schritte. Möglich wäre einen Beschwerde bei den EU-Gerichten oder neuerlich beim Verfassungsgerichtshof. Ein Vorgehen, mit dem der Rat der Kärntner Slowenen schon einmal Erfolg hatte, nämlich bei der Beschwerde von Rudi Vouk gegen die lange Jahre geltende Ortstafel-Regelung. „Ohne Rudi Vouk würde es nicht einmal diese Regelung geben“, sagt Inzko.

Kritik an Inzko

Die Kritik am Rat der Kärntner Slowenen, die der nun beschlossen Ortstafel-Regelung zuerst zustimmten, sie dann aber ablehnten, will deren Obmann nicht gelten lassen. Auch nicht, dass sich im Rat die Hardliner durchgesetzt hätten. „Hardliner waren vor allem jene, die die Verfassung 56 Jahre lang nicht eingehalten haben“, sagt Inzko.