Warn-SMS und Papierrechungen
Mehr Schutz für Handy-Kunden
Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll Handynutzer künftig vor explodierenden Kosten schützen. Die Konsumenten sollen etwa per SMS gewarnt werden, wenn ihre Handyrechnung einen bestimmten Betrag überschreitet. Außerdem dürfen Netzbetreiber für Papierrechnungen künftig kein Geld mehr verlangen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 21.05.2011
Beschwerdeflut über hohe Rechnungen
Rund 4.000 Beschwerden über zu hohe Handyrechnungen gehen jährlich bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR ein, der durchschnittliche Streitwert liegt bei 645 Euro. In vielen Fällen entstehen die Kosten beim Internetsurfen oder Abrufen von Mails am Smartphone, weil unbemerkt die Limits für das Herunterladen von Daten überschritten werden. Damit soll nun Schluss sein, sagt die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ).
Warnung bei selbstgewählter Schwelle
Laut Bures soll eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes Handybetreiber dazu verpflichten, die Kunden rechtzeitig über Kostenüberschreitungen zu informieren - per Warn-SMS, wenn der Betrag eine vom Kunden selbst festgelegte Grenze überschreitet. Die Handynutzer und -nutzerinnen sollen die laufenden Kosten jederzeit abfragen können, etwa online. Und auf Wunsch soll das Internet am Handy auch vorübergehend gesperrt werden können, wenn die Rechnung zu hoch auszufallen droht.
Keine Gebühr für Papierrechnung
Weiterer zentraler Punkt im neuen Telekommunikationsgesetz: Papierrechnungen müssen kostenlos sein. In der Vergangenheit haben sich nämlich viele Konsumenten darüber beschwert, dass sie bei einigen Handyanbietern für die Zusendung einer gedruckten Rechnung Spesen von bis zu zwei Euro zahlen müssen. Das soll der Vergangenheit angehören. Außerdem sollen Konsumenten die Wahl haben, ob sie eine Papier- oder eine Onlinerechnung bekommen, sagt Bures. Schließlich hätten 60 Prozent der Menschen über 60 keinen Internetanschluss.
Begrenzte Laufzeiten
Zudem soll es bei Rechnungen künftig eine Einspruchsfrist von drei Monaten geben, derzeit gibt es noch keine gesetzliche Regelung für Mindestfristen. Darüber hinaus soll die Vertragsdauer von Handy-Erstverträgen auf höchstens zwei Jahre begrenzt werden, momentan gibt es auch noch Drei-Jahres-Verträge. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes wird Ende August im Ministerrat beschlossen und tritt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Übersicht
- Konsument/innen