Musterprozesse wegen Datenkontingent

Wuchervorwürfe gegen Handynetz-Betreiber

Österreichs Handynetz-Betreiber sind derzeit mit zahlreichen Klagen und Strafanzeigen konfrontiert. Konsumentenschützer werfen ihnen absichtliche Täuschung von zehntausenden Kunden vor. Es geht um das Überschreiten des Internet-Datenkontingents.

Besitzer von i-phones und smartphones wurden um hunderte und manche um tausende Euro gebracht, weil sie ihr Internet-Datenkontingent überschritten haben. Der Verein für Konsumenteninformation bereitet nun Musterprozesse vor und heute bringt die Arbeiterkammer Vorarlberg Strafanzeigen ein.

Mittagsjournal, 30.03.2011

Musterklagen wegen Sachwucher

Die Arbeiterkammer zeigt heute bei der Staatsanwaltschaft Verantwortliche von A1 und T-Mobile bzw. Telering an. Eine Strafanzeige gegen Orange wird folgen. Für rund 8 Gigabite Daten-Volumen sollen einem Kunden 10.000 Euro verrechnet worden sein, einem anderen, einem Schilehrer gar 25.000 Euro. Das sei eindeutig Sachwucher nach § 155 Strafgesetzbuch, sagt AK-Vorarlberg-Konsumentenschützer Paul Rusching - also Ausbeutung auf Basis von Leichtsinn oder Unerfahrenheit der Kunden.

Die Strafandrohung für Sachwucher: 6 Monate bis 5 Jahre Haft. Das Landeskriminalamt Vorarlberg ermittelt auch schon. Und der Verein für Konsumenteninformation in Wien plant zwei zivilrechtliche Musterklagen, auf Schadenersatz bzw. Kosten-Rückerstattung. VKI-Rechtsabteilungschef Peter Kolba geht aber von 10.000en Geschädigten aus und kritisiert die Kundenverträge der Mobilfunkbetreiber. Dort sei einmal davon die Rede, dass etwa ein Gigabite nur einen Euro kostet. Bei Überschreitung werde im Vertrag dann mit der 1000-mal kleineren Einheit Megabite gerechnet. Das bedeutet letztlich für Kolba, dass es Absicht der Handybetreiber sei, die Kunden in die Kostenfalle tappen zu lassen.

VKI sammelt Beschwerden

Der VKI sammelt nun im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Fälle und Erfahrungen von Kunden unter http://www.kostenfallen.at.
Das Forum Mobilkommunikation, die Interessenvertretung der Handy-Netzbetreiber entgegnet, es sei wichtig, dass jeder Kunde den für sich am besten geeigneten Tarif wählt, es gebe auch Möglichkeiten sich ständig über das verbrauchte Datenvolumen zu informieren und zum Teil gebe es Warn-SMS bei drohender Kostenüberschreitung. Ein derartiges Alarmsystem soll nun auch Pflicht werden. Das Infrastrukturministerium hat den Entwurf eines neuen Telekom-Gesetzes in Begutachtung geschickt. In anderen EU-Staaten gibt es solche verpflichtenden Warnungen schon.

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