Karl Blecha will finnisches Modell für Österreich
"Firmen sollen bei Pensionen mitzahlen"
Um das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich zu erhöhen, will SPÖ-Seniorenvertreter Karl Blecha auch die Firmen in die Pflicht nehmen. Vorstellen kann sich Blecha ein System nach Vorbild Finnlands, wo Arbeitgeber mitzahlen müssen, wenn sie Mitarbeiter in Frühpension schicken.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 5.8.2011
Ellen Lemberger
Oberstes Ziel: Abbau von Frühpensionierungen
Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbands, Karl Blecha, will beim Abbau von Frühpensionierungen auch die Firmen nicht aus der Verantwortung lassen. Viele Frühpensionisten würden von den Dienstgebern in die Pension gedrängt oder gar rausgeschmissen, vielfach mit Golden-Handshake-Programmen verabschiedet, kritisierte der Seniorenvertreter im Ö1-Interview. Ein weiteres Problem stellt laut Blecha die große Anzahl an Invaliditätspensionisten in Österreich dar.
Eíne Milliarde Euro pro zusätzlichem Arbeitsjahr
Um das Pensionssystem langfristig zu sichern, sei es daher notwendig, das faktische Pensionsantrittsalter näher an das Regelpensionsalter heranbringen, so Blecha. Schon eine Erhöhung im Ausmaß von einem Jahr würde dem Staat rund eine Milliarde Euro an Einsparungen bringen, rechnet der Seniorenvertreter vor.
"Firmen müssen bei Pensionen mitzahlen"
Vorstellen kann sich Blecha ein Modell nach Vorbild skandinavischer Länder wie etwa Finnland, wo Firmen einen Teil der Frühpension oder des Arbeitslosengeldes ehemaliger Mitarbeiter übernehmen müssen. Die Firmen würden es sich dann „sehr wohl überlegen“, ob sie ihre Mitarbeiter in Frühpension schicken beziehungsweise leichtfertig kündigen.
"Pensionisten tragen zum Schuldenabbau bei"
Den Vorwurf, dass die Jungen derzeit für die Folgen der Krise zu Kasse gebeten werden, während es für die Pensionisten keine finanziellen Einschnitte gäbe, lässt der 78-Jährige nicht gelten. Die Senioren hätten schließlich eine halbe Milliarde Euro zum Schuldenabbau beigetragen. Als Beispiele nennt Blecha die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages oder die Nichtberücksichtigung der Teuerungsabgeltung ab einer bestimmten Pensionshöhe.