Rechtsanwälte warnen vor Risiken

Kronzeuge kein Allheilmittel

Im Zuge der Telekom-Affäre wird die neue Kronzeugen-Regelung offenbar zu einer der schärfsten Waffen der Staatsanwaltschaft. Durch die Aussage des ehemaligen Telekom-Austria-Managers Gernot Schieszler ist die Anklagebehörde zu wertvollen Informationen gelangt. Die Regelung gilt erst seit Jahresbeginn - und sie ist nicht unumstritten.

Morgenjournal, 26.08.2011

Kronzeugenrolle als Risiko

Informationen gegen Strafmilderung - das ist der Pakt, der hinter der Kronzeugenregelung steht. Der Haken dabei: Ob sich das Auspacken lohnt, weiß der potenzielle Kronzeuge zu Beginn nicht, kritisiert Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer. "Das ist natürlich für den Betreffenden ein großes Risiko."

Vorleistung für den Weg zurück

Susanne Reindl-Krauskopf vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien, stimmt Rech zu. Doch die Hürden hätten durchaus Sinn, sagt Reindl-Krauskopf: Straffreiheit könne nur dann erwartet werden, wenn der Betroffene Dinge erzählt, die der Justiz noch nicht bekannt waren. "Wer nach einer Straftat den Weg zurück in die Legalität sucht, muss auch eine gewisse Vorleistung erbringen." Außerdem sei es auch für die Anklagebehörde ein gewisses Risiko, sich auf diese Informationen einzulassen. Die darauf aufbauenden Ermittlungen könnten auch ins Leere führen und erst recht wieder Schaden verursachen.

"Besondere Vorsicht nötig"

Zum Stichwort "vernadern", schildert Elisabeth Rech von der Rechtsanwaltskammer die Gefahr, "dass ich eine Straftat begehe und wenn ich sehe, es wird eng, verrate alle, die das mit mir gemacht haben." Den Anreiz gebe es natürlich, kontert Strafrechtsprofessorin Reindl-Krauskopf. Aber sowohl die Rechtsanwälte als auch die Strafverfolger müssten da eben "besondere Vorsicht walten lassen und eine gute Einschätzung treffen."

"Kann höchst gefährlich werden"

Schließlich sei die Kronzeugenregelung eingeführt worden, um Korruption besser aufdecken zu können, sagt die Uni-Professorin. Doch Rechtsanwältin Rech sieht das kritisch: "Wenn ich jetzt unter dem Aspekt Kronzeuge alles für wahr halte, was Menschen über andere erzählen, kann das höchst gefährlich werden. Ich bin dadurch nicht davon entbunden das genauest zu prüfen. Es kann die Wahrheit sein, aber es kann genauso völlig falsch sein." Doch das muss, wie immer, das Gericht entscheiden.