Schutz für geschlagene Frauen
Seit 15 Jahren: Gesetz gegen häusliche Gewalt
Das Gewaltschutzgesetz hilft seit 15 Jahren, Frauen vor gewalttätigen Männern schützen. Die schlagenden Männer, meist Ehemänner oder Partner, können von der Polizei aus der Wohnung gewiesen und am Wiederbetreten gehindert werden. Rund 7.000 Mal im Jahr wird dieses polizeiliche Mittel mittlerweile angewendet.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 19.09.2011
65.000 Betretungsverbote
Das Gesetz ist neutral formuliert und gilt grundsätzlich für jeden häuslichen Gewalttäter und jede Gewalttäterin. In der Praxis sind es aber zum weit überwiegenden Teil Männer, die, weil sie ihre Partnerin misshandeln, aus der Wohnung gewiesen werden. Insgesamt ist ein solches Betretungsverbot schon 65.000 Mal ausgesprochen worden, seit Ende der 1990er-Jahre das Gewaltschutzgesetz formuliert worden ist.
Grundsätzliche Entscheidung
Albin Dearing, damals im Innenministerium, hat es maßgeblich mit-initiiert und geschrieben; auch auf Druck von Fraueninitiativen hin. Es schildert die Grundentscheidung hinter dem Gewaltschutzgesetz: "Der Anspruch auf Würde und Sicherheit sticht den Anspruch auf den Schutz der Privatsphäre."
Gewaltschutzzentren helfen
Bis zu zwei Wochen lang können Gewalttäter aus der Wohnung gewiesen werden. Sie müssen ihre Schlüssel abgeben und eine Adresse nennen, an die ihnen behördliche Post zugestellt werden kann. In dieser Schutzzeit, die durch eine gerichtliche Einstweilige Verfügung auf bis zu einem Jahr ausgedehnt werden kann, ist es der betroffenen Frau dann möglich, Hilfe zu suchen, unter anderem unterstützt von den Gewaltschutzzentren, von denen eines in jedem Bundesland eingerichtet ist. Die würden sich direkt mit den Betroffenen in Verbindung setzen, erläutert Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich.
Verbot wirkt
Aber halten sich gewalttätige Männer überhaupt an ein Betretungsverbot, das zwar von der Polizei kontrolliert, aber nicht lückenlos überwacht werden kann? Ja, sagt Albin Dearing, die "noch stärkere" Macht der Polizei werde von diesen autoritär gestrickten Männern akzeptiert, die gesellschaftlich gesetzte Grenze werden anerkannt.
Oft resultiert aus einem solchen Betretungsverbot das Ende einer Beziehung- auch wenn das nicht Ziel der Arbeit der Gewaltschutzzentren sei, erklärt Maria Schwarz-Schlöglmann. Denn ihre vordringliche Aufgabe sei zu schauen, dass es ohne Gewalt weitergeht.