Schärferes Vorgehen gegen Täter

Gewalt gegen Kinder: Neue Strafen

Gewalt gegen Kinder soll künftig schärfer bestraft werden. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) legt dazu ein Maßnahmenpaket vor. Schwerpunkt soll ein schärferes Vorgehen gegen die Täter sein, sagt Karl. Auch Formen von Kindesmissbrauch via Internet stehen im Fokus der Justizministerin.

Mittagsjournal, 12.9.2011

Beate Tomassovits

Kein Freikaufen mehr

Maßnahmen zum besseren Kinderschutz sind schon länger Zeit geplant. Justizministerin Karl will sie nun auf den Weg schicken. "Gewalt gegen Kinder darf es in unserer Gesellschaft nicht geben. Hier gibt es ganz einfach null Toleranz", so Karl.

Konkret soll das mit einem Maßnahmenpaket gelingen. Die Strafen bei Gewalt gegen Kinder werden erhöht, es werden neue Mindeststrafen eingeführt und die Möglichkeit, sich von Strafe freizukaufen, wird gestrichen.

"Grooming" unter Strafe stellen

Eine immer größere Rolle bei sexuellem Missbrauch spielt das Internet. Die Fälle von "Grooming", bei dem Kinder im Internet kontaktiert werden, mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, sind in den letzten Jahre stark gestiegen. Die Justizministerin will "Grooming" unter Strafe stellen und das Delikt soll mit einer Höchststrafe von zwei Jahren geahndet werden.

Kindergerechte Befragung

Neu geregelt wird die Befragung von Kindern im Vorschulalter, die Opfer von Gewalt wurden und als Zeugen aussagen müssen. Die polizeiliche Befragung entfällt, die Kinder werden abseits vom Gerichtssaal von zwei Sachverständigen befragt.

Das soll Kindern die Angst nehmen und ihnen die schwierige Situation, dass ja die Täter oft aus dem familiären Umfeld kommen, erleichtern. Diese kindergerechte Befragung wird als Pilotprojekt ein Jahr am Landesgericht Wien getestet, bevor es österreichweit eingeführt wird.

Mehr Hilfe für Opfer

Die SPÖ beurteilt das Maßnahmenpaket prinzipiell positiv. Justizsprecher Hannes Jarolim wünscht sich aber mehr Hilfe und Unterstützung der Opfer, was nicht durch höhere Strafen der Täter allein erreicht werden könne. Die Gesetzesänderungen zum Kinderschutz sollen noch im Herbst in die Begutachtung und Anfang 2012 umgesetzt werden.

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