Zahlreiche Kritikpunkte

Medientransparenz: Entwurf umstritten

Vor dem Hintergrund der ÖBB-Inseratenaffäre arbeiten SPÖ und ÖVP an einem Medientransparenzgesetz. Es soll Regeln festlegen, nach denen die Regierung Inseraten-Aufträge vergeben darf. Um das Gesetz wie geplant im Herbst durchzubringen, brauchen SPÖ und ÖVP die Stimmen zumindest einer der Oppositionsparteien. Die sind aber skeptisch, ebenso wie der Medienexperte Wolfgang Langenbucher.

Morgenjournal, 20.09.2011

Meldepflicht für 4.600 Stellen

Mehr Klarheit im Umgang mit Regierungsinseraten - das soll das neue Medientransparenzgesetz bringen. Der Vorschlag von SPÖ und ÖVP dazu sieht vor, dass künftig alle vom Rechnungshof geprüften Gebietskörperschaften meldepflichtig sind, also Ministerien, Länder oder große Gemeinden, ebenso die Kammern und die Unternehmen der öffentlichen Hand. Betroffen wären demnach rund 4.600 Stellen, davon 1.500 Unternehmen wie etwa ÖBB, Flughafen oder Verbund. Diese müssen alle Inserate, Werbeaufträge, Medienkooperationen und Förderungen an Medieninhaber melden, und zwar halbjährlich an die Medienbehörde KommAustria.

Einzelaufträge auflisten

Allerdings müssen laut Regierungsvorschlag keine Einzelaufträge gemeldet werden, sondern nur die Summe, die in einem halben Jahr an ein Medium bezahlt wird. BZÖ und FPÖ sprechen deshalb von einem zahnlosen Gesetz und fordern die Auflistung der Einzelaufträge. Dem schließt sich auch Wolfgang Langenbucher vom Ethikrat für Public Relations an: Die Summenangabe erlaube nicht zu beurteilen, was dahinter stand. Man müsste Inseraten zuordnen können, wer es bezahlt hat, so Langenbucher.

Kürzere Meldefristen

Weiters sind der Opposition halbjährliche Meldungen der Inserate viel zu wenig, die Grünen fordern etwa monatliche Meldungen. Und auch Wolfgang Langenbucher tritt für deutlich kürzere Intervalle ein, denn "nach einem halben Jahr ist das alles über die Bühne gegangen, die Täuschung längst perfekt und kann auch nicht mehr widerrufen werden. Das zeitliche Auseinanderklaffen legt den Missbrauch weiterhin nahe."

Strafen zu gering

Außerdem ist Langenbucher das von der Regierung geplante Strafmaß viel zu gering. Bei Nicht- oder Falschmelden sind ja Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall von 60.000 Euro vorgesehen - in Anbetracht der Vorteile, die man sich damit erkaufen könne, sei das nicht viel, so Langenbucher. Er verweist auf jüngste Beispiele einer Beilagenstrecke in einer Boulevardzeitung, die der Zeitung einen Umsatz von fast einer halben Million Euro gebracht habe. "Was ist da eine Strafe von 20.000 Euro?"

Klare Kennzeichnung

Mindestens ebenso wichtig wie ein Medientransparenzgesetz sei aber auch eine klare Regelung für die Kennzeichnung von Inseraten, sagt Wolfgang Langenbucher vom PR-Ethikrat. Statt durch eine kleine unleserliche Schrift verschleiern zu können, müssten bezahlte Einschaltungen künftig ganz klar als solche ersichtlich sein, so Langenbucher.

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