Ruf nach "sauberer Lösung"

Ein Jahr nach Komani-Abschiebung

Vor einem Jahr wurden die Komani-Zwillinge mit dem Vater, ohne die psychisch schwerkranke Mutter, aus Österreich in den Kosovo abgeschoben. Die allgemeine Empörung veranlasste die damalige Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), eine Ausnahme von ihrer gewohnten Härte zu machen. Aber generell hat das am Umgang mit Kindern, die bei uns Asyl suchen, nichts geändert, sagen Flüchtlingsorganisationen.

Morgenjournal, 07.10.2010

Viele Forderungen

Nach dem Bekanntwerden des Schicksals der Familie Komani wird viel gefordert: Kinderrechte in die Verfassung, Bleiberecht nach fünf Jahren für gut integrierte Asylwerber, keine Kinder in Schubhaft. Caritas, Diakonie, SOS-Kinderdorf und Amnesty International gründen die Initiative "Gegen Unrecht - Kinder gehören nicht ins Gefängnis" und sammeln 116.000 Unterschriften.

"Saubere Lösung" gefordert

Es habe in einigen Punkten Verbesserungen gegeben, stimmt der Wiener-Caritasdirektor Michael Landau zu, aber eine echte Bleiberechtsregelung für gut integrierte Asylwerber gebe es nach wie vor nicht. Landau fordert eine "saubere, rechtsstaatliche Lösung". Auch die Diakonie fordert nach wie vor eine Bleiberechtsregelung für alle, die seit fünf Jahren und gut integriert auf eine Entscheidung in ihrem Asylverfahren warten.

Rechtslage komplizierter

Stattdessen wurde das Fremdenrecht verschärft und noch komplexer, sagt der Chef des evangelischen Flüchtlingsdienstes Christoph Riedl. Die Rechtsberater und -beraterinnen könnten jetzt noch schwerer einschätzen, welche Personen in den Genuss einer Bleiberechtsregelung kommen und welche nicht. "Unserer Wahrnehmung nach werden völlig gleichgelagerte Fälle auch diametral unterschiedlich entschieden."

"Alle Kinderrechte in die Verfassung"

Kritik üben die Organisationen auch daran, dass nur Teile der UNO-Kinderrechtskonvention in der Verfassung verankert wurden. Das könne nicht alles sein, sagt Michael Landau. Man sollte jetzt "schauen, ob nicht die ganze Kinderrechtskonvention in die österreichische Verfassung sollte."

Ministerium: Verbesserungen

Das Innenministerium verweist auf die Gesetze, die den humanitären Aufenthalt regeln und weist auch darauf hin, dass in Wien ein eigenes Familienanhaltezentrum eröffnet wurde und dass bei Abschiebungen mit Kindern sensibler vorgegangen wird.