Jabloner: Würde Effekt zunichtemachen

Verwaltungsgericht: Warnung vor Sparkurs

Die geplanten elf neuen Verwaltungsgerichte von Bund und Ländern sollen den Verwaltungsgerichtshof entlasten, der als Höchstgericht zweite und letzte Instanz für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen bleibt. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, warnt jetzt davor, bei der Personalausstattung der neuen Gerichte zu sparen.

Morgenjournal II, 07.10.2010

Richter statt Beamte

Die elf neuen Verwaltungsgerichte entlasten zwar den Verwaltungsgerichtshof als höchste Instanz, aber in erster Linie habe doch der Bürger etwas von der Reform, so Präsident Clemens Jabloner. Bewilligungen und Bescheide würden unabhängiger, qualitätsvoller und hoffentlich auch schneller geprüft. Derzeit sind für die Überprüfung von Bescheiden Verwaltungsbeamte zuständig. Künftig sollen das Richter tun.

Entlastung von Routinefällen

Für den Verwaltungsgerichtshof, so Präsident Jabloner, mache es einen großen Unterschied, "ob vor ihm bereits ein Richter tätig war oder ein Angehöriger eines Verwaltungstribunals." In einen Richter erster Instanz gebe es größeres Vertrauen. Deshalb werde der Verwaltungsgerichtshof auch eher in der Lage sein, Fälle abzulehnen. Denn der Plan ist, dass das Höchstgericht keine Routinefälle mehr behandeln muss, nur Fälle von grundsätzlicher Bedeutung - so wird der Verwaltungsgerichtshof dauerhaft entlastet.

Nicht beim Personal sparen

Umso wichtiger sei es, die Verwaltungsgerichte erster Instanz von Anfang an personell gut auszustatten, fordert Jabloner. "Es darf der Effekt nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass man dann beim Personal zu weit hinunter geht." Die Kosten der Verwaltungsgerichte seien ohnehin überschätzt, so Jabloner. Denn es gebe ja funktionierende Einrichtungen wie Asylgerichtshof und Bundesfinanzsenat, die dann zu Gerichten aufgewertet werden. Man fange also nicht bei Null an.