Bestehende Strukturen nützen
Asylgerichtshof wird Bundesverwaltungsgericht
Seit drei Jahren gibt es den Asylgerichtshof. Nach dem Plan der Bundesregierung soll jetzt er zum neuen Bundesverwaltungsgericht ausgebaut werden. Damit kann man auf kostenschonend auf bestehende Strukturen zurückgreifen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.10.2011
Mit der Ausweitung des Asylgerichtshofes zu einem Bundesverwaltungsgericht will die Regierung den Kritikern des Projekts gleich zweifach den Wind aus den Segeln nehmen: Die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten, weil das Verwaltungsgericht nicht neu aus dem Boden gestampft werden muss - und vor allem: der Asylgerichtshof gilt als ein Musterbeispiel für zügige Verfahren. Und die sind das zentrale Ziel dieser großen Reform.
Alte Verfahren aufgearbeitet
24.000 über Jahre verschleppte Asylverfahren hat der Asylgerichtshof 2008 übernommen und die sind jetzt fast alle erledigt - obwohl 30.000 neue Verfahren dazukamen, die auch schon zu 70 Prozent abgeschlossen sind. Mehr als die Hälfte aller Fälle werden in weniger als zwei Monaten erledigt. Möglich ist das durch neue Standards in den Verfahrensabläufen, die sind - wie es in der Fachsprache heißt - ISO-zertifiziert.
Der Präsident des Asylgerichtshofs Harald Perl dazu: die Richter könnten sich darauf verlassen, dass die administrativen Arbeitsabläufe einem international genormten System entsprechen und erreichen damit mehr Effizienz in der Arbeit.
Voraussetzungen erfüllt
Die Richter und Richterinnen werden also maximal für die Fallbeurteilung freigespielt. Das gibt es bei uns in keinem anderen Gericht und ist auch im Ausland selten. Harald Perl nicht ohne einen gewissen Stolz: mit den Beschleunigungen in den Verfahren müsse man sich international nicht verstecken.
Präsident Perl ist daher nicht überrascht, dass der Asylgerichtshof als Nukleus des neuen Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen ist. Und Perl sieht sich dafür auch gerüstet, denn der Asylgerichtshof verfüge über alle notwendigen Voraussetzungen mit bereits vorhandenen gerichtlichen Einrichtungen, einer funktionierende Justizverwaltung, einem modernen Ablaufmanagementsystem, einem umfassenden Controlling-System – daran könnten in Hinkunft neue Aufgaben effizient angedockt werden.
Erweiterung auch räumlich
Wenn auch die restlichen Altfälle vom Tisch sind, werden von den 75 Asyl-Richtern etliche für neue Aufgaben frei. Das sieht auch der Präsident so. Auf genaue Zahlen und wie viele Richter dann wohl zusätzlich gebraucht würden, will sich Harald Perl nicht festlegen.
Jedenfalls wäre es eine gewaltige Herausforderung, wenn der Asylgerichtshof zum Verwaltungsgericht des Bundes aufwachsen würde, wie Perl es ausdrückt. Nicht nur personell, sondern auch von der Infrastruktur her. Denn schon jetzt logiert der Gerichtshof mit seinen inklusive Richter insgesamt 250 Mitarbeitern in Wien-Favoriten an zwei Standorten. Nach dem Aufwachsen ließe sich ein Umzug wohl nur schwer vermeiden.