Töchterle drängt auf Neuregelung

Studiengebühren: Gutachten gibt grünes Licht

Die Rektoren der einzelnen Universitäten können ab März kommenden Jahres selbst Studiengebühren festsetzen. Und sie können verlangen, soviel sie wollen. Das sagt ein Rechtsgutachten, mit dem Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle Druck auf die SPÖ ausüben möchte. Töchterle meint, die Regierungsparteien müssten sich einigen, um es nicht so weit kommen zu lassen.

Abendjournal, 17.10.2011

Aufhebung wegen unpräziser Formulierungen

Im Juni hat der Verfassungsgerichtshof die de-facto-Abschaffung der Studiengebühren aufgehoben, wegen unpräziser Formulierungen, und dem Gesetzgeber bis Ende Februar Zeit gegeben, das Gesetz zu reparieren. Was, wenn das aber nicht passiert? Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle von der ÖVP hat dazu von Verfassungsjuristen Heinz Mayer ein Gutachten erstellen lassen. Ab 1. März 2012, wenn die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof in Kraft tritt, können Studiengebühren in beliebiger Höhe eingehoben werden.

Beliebig viel Studiengebühren

Sprich: die Universitäten können dann, im Rahmen ihrer Autonomie, nach Belieben Studiengebühren einheben. Befreit seien nur jene, die Studienbeihilfe Beziehen oder überwiegend berufstätig sind. Insgesamt, so das Wissenschaftsministerium, müssten dann mehr als die Hälfte aller Studenten Beiträge zahlen.

Töchterle will mit SPÖ verhandeln

Scharfe Munition für Minister Töchterle, der schon seit Monaten versucht, die SPÖ für Studiengebühren zu begeistern. Er will jetzt mit dem Koalitionspartner erneut verhandeln, denn er bevorzugt eine generelle Regelung, so Karlheinz Töchterle. Basis für die Verhandlungen soll sein jüngst präsentiertes Studiengebührenmodell sein. Das sieht eine Höchstbeitragsgrenze von 500 Euro pro Semester und soziale Begleitmaßnahmen vor.