Rektorenchef für Rechtssicherheit

Studiengebühren: Nicht alle Rektoren dafür

Bis Ende Februar muss der Nationalrat eine Regelung zu den Studiengebühren finden, ansonsten können die Universitäten von sich aus Studiengebühren einheben. Zu diesem Schluss, den Wissenschaftsminister Töchterle begrüßt, kommt Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Chef der juristischen Fakultät der Uni Wien. Allerdings haben die Uni-Rektoren damit wenig Freude.

Mittagsjournal, 18.10.2011

Mayer: Freie Wahl ab 1. März 2012

Nach Durchsicht des jüngsten Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses, der Gesetze und der Parlamentsunterlagen zum Thema Studienbeiträge, kommt Heinz Mayer zu dem Schluss: Alles was den Unis nicht verboten ist, ist ihnen erlaubt, studiengebührenmäßig und zwar ab 1. März 2012. Am Tag zuvor läuft nämlich die sogenannte Reparaturfrist ab, die der VfGH dem Nationalrat, de facto also der rot-schwarzen Regierungsmehrheit gestellt hat.

Wichtig ist: Der VfGH hat nicht Studiengebühren an sich als rechtswidrig erkannt, es habe nur im derzeit noch geltenden Gesetz allerlei Ungenauigkeiten gegeben. Wer dachte, die auf Finanzeinnahmen aller Art angewiesenen Rektoren hätten nun Freude mit der neu entdeckten autonomen Finanzquelle, der irrt.

Schmidinger will Rechtssicherheit

Der Salzburger Rektor Heinrich Schmidinger, Präsident der Universitäten-Konferenz sagt, das sei eine Meinung eines Rechtswissenschafters. Er verlangt grundsätzlich Rechtssicherheit und zwar von der Regierung.

Poier stimmt zu

Nur eine Meinung, Mayers Meinung? Es gibt schon jemand, der Heinz Mayer zustimmt: Und zwar Klaus Poier, Öffentlichrechtler an der Uni Graz: die Interpretation von Prof. Mayer sei durchaus plausibel. Er meint, die Universitäten könnten Studiengebühren einheben, Studierende könnten dagegen Beschwerde einlegen und dann könne der Verfassungsgerichtshof die Sache überprüfen.

Geld wird gebraucht

Doch soweit sind wir noch lange nicht, ganz im Gegenteil, wie gesagt, die Rektoren drängen die Regierung darauf, das Gesetz zu reparieren, und sich so die Entscheidung ersparen, ob sie Studiengebühren mittels universitätseigener Rechtsvorschriften einheben. Eine heiße Kartoffel, Rektorensprecher Schmidinger? Ja, das Geld würde natürlich gebraucht. Aber er drängt noch einmal auf eine rechtliche Basis, die es derzeit nicht gibt.

Verhandlungen eingefordert

Mit anderen Worten: Die Politik ist nach Meinung der Rektoren gefordert, Rot und Schwarz sollen, müssen sich einigen, in dieser Frage, meinen die Rektoren. Ob es - bezogen auf das schwarz-rote Verhandlungsklima klug war von ÖVP-Wissenschaftsminister Töchterle, dieses Rechtsgutachten in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen? Dazu meint Universitäten-Konferenz-Präsident Schmidinger, er könne das nicht beurteilen. Es sei aber einem Minister unbenommen, Gutachten einzuholen. Die SPÖ tue gut daran mit dem Wissenschaftsministerium in Gespräche einzutreten.

Gespräche zur Reparatur des Gesetzes sollen folgen, Termin ist aber heute noch keiner bekannt.