Details sind Gegenstand von Verhandlungen

Regierung einig: "Schuldenbremse" fix

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass es eine Schuldenbremse in der Verfassung geben soll. Wie genau die aussehen wird ist aber völlig offen. Laut einem ersten Entwurf sollen die derzeit gültigen europäischen Grenzen für Neuverschuldungen verpflichtend in die Bundesverfassung geschrieben werden.

Abendjournal, 14.11.2011

Florian Katzinger

Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP

SPÖ und ÖVP verhandeln derzeit noch über Details der Schuldenbremse für Österreich. Der Begriff klingt zwar gut - ob und wie die Schulden tatsächlich gebremst werden, ist aber noch offen. Laut einem ersten Papier aus dem Finanzministerium müssen Bund, Länder und Gemeinden künftig dafür sorgen, dass der Schuldenstand 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet.

Unstimmigkeiten über Details

Das wäre genauso viel wie es die Maastrichtkriterien, also nichts Neues. Offen ist aber welche Schulden in welcher Form dazugezählt werden, ob also auch die Schulden der ÖBB oder der ASFINAG miteinberechnet werden. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Unstimmigkeiten darüber, wie die Schuldenbremse im Detail ausgestaltet werden soll.

Eine Schuldenbremse bedeutet jedenfalls nicht automatisch, dass der Schuldenberg kleiner wird. Er wächst lediglich langsamer an.

Opposition muss zustimmen

Unklar ist auch mit welcher Oppositionspartei die Regierung die Schuldenbremse durchboxen will. Denn für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Grünen haben sie bereits abgelehnt. FPÖ und BZÖ haben Zustimmung signalisiert – allerdings unter Vorbehalten.

Harter Sparkurs für Bund und Länder

Die Schuldenbremse soll Österreichs Bonität retten und verhindern, dass Ratingagenturen das Land von seinem Triple-A-Status herabstufen. Schon am Dienstag soll sie deshalb im Ministerrat beschlossen werden.

Länder und Gemeinden müssen bei dem strikten Sparkurs jedenfalls mitmachen. In dem Entwurf des Finanzministeriums ist vorgesehen, dass auch die Länder künftig Finanzrahmen beschließen müssen, an die sie sich zu halten haben.

Nicht zuletzt bedeutet die Schuldenbremse auch einen verschärften Sparkurs auf Bundesebene. Im Jänner soll ein neues Spar-und Reformpaket geschnürt werden. Gespart werden soll bei Frühpensionen, ÖBB, Förderungen und bei der Politik (Bundesrat) sowie durch eine Gesundheitsreform, zur Diskussion stehen auch Vermögenssteuern.