"Einzeltätertheorie unhaltbar"
Kampusch: Ex-Richter bekräftigt Vorwürfe
Im Fall Kampusch wirft der ehemalige Präsident des obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut, den Staatsanwälten Amtsmissbrauch vor. Er hält die Einzeltäter-These im Fall Kampusch für unhaltbar, wie er im Ö1 Interview bekräftigt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.11.2011
Der ehemalige Präsident des obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut, im Gespräch mit Bernt Koschuh
Vorwurf gegen Staatsanwälte
Im Amtsmissbrauchsverfahren gegen fünf Staatsanwälte, die mit dem Fall Kampusch befasst waren, wird das Justizministerium noch diese Woche seine Entscheidung bekannt geben, nämlich ob Staatsanwälte angeklagt werden oder nicht. Ausgelöst hat die Ermittlungen Johann Rzeszut, ehemaliger Höchstrichter und Mitglied der Adamovich-Kommission. Nach dem mutmaßlichen Selbstmord eines Kampusch-Polizeiermittlers hatte er sich mit scharfer Kritik an Justizministerin und Parlament gewandt. Weil sich beschuldigte Staatsanwälte kürzlich öffentlich geäußert haben, ist Rzeszut nun auch erstmals zum Interview bereit. Darin sagt er, die These der Staatsanwaltschaft, dass Natascha Kampusch von einem Einzeltäter entführt wurde, sei unhaltbar.
Zeugenaussage nicht geprüft
Eine Tatzeugin, damals 12 Jahre alt, habe eindeutig ausgesagt, sie habe zwei Personen gesehen - einen Fahrzeuglenker und einen anderen Mann, der Natascha Kampusch ins Fahrzeug gezerrt habe. Den Staatsanwälten wirft Rzeszut vor, nichts unternommen zu haben, obwohl eine klare Aussage einer Tatzeugin vorgelegen habe. Die Fakten reichten nach Ansicht Rzeszuts für eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs aus.