Inserate müssen gemeldet werden

Ignorieren Bundesländer neues Mediengesetz?

Ab 1. Jänner müssen Regierung, staatsnahe Betriebe und die Bundesländer regelmäßig melden, wie viel Geld sie für Inserate ausgeben, und an welche Medien dieses Geld fließt. Das ist mit dem neuen Medientransparenzgesetz am 7. Dezember beschlossen worden. Während es aber in der Steiermark schon lange solche Regelungen gibt, hält man sich in Wien noch nicht ans neue Gesetz.

Mittagsjournal, 19.12.2011

Regelmäßig Inserate und Werbung melden

Das Verfassungsgesetz für Medientransparenz tritt am 1.Jänner in Kraft, nicht nur für den Bund, auch für die Länder. Bis zur konkreten Umsetzung ist allerdings bis zum Juli Zeit. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen die Ministerien, Landesregierungen und staatsnahen Unternehmen regelmäßig melden, bei welchem Medium sie für wie viel Geld Inserate geschaltet haben. Öffentlich bekanntgegeben und damit nachvollziehbar wird das spätestens im Dezember 2012.

Dazu wird der Rechnungshof aber schon zu Jahresbeginn eine Liste aller davon betroffenen Stellen vorlegen, mehr als 4500 werden es sein. Die Landesregierungen sind da auf jeden Fall dabei, aber auch alle öffentlichen Unternehmen, die mindestens zur Hälfte im Besitz der öffentlichen Hand sind. Also auch die diversen Landesunternehme, wie zum Beispiel Energieversorger.

Persönliche Politikerwerbung

Zweiter wesentlicher Punkt ist die inhaltliche Gestaltung der Regierungsinserate, die in den letzten Jahren häufig zu reinen Werbeinseraten für die Person einzelner Politiker wurden, allerdings nicht bezahlt aus Parteibudgets, sondern aus den öffentlichen Kassen. Künftig dürfen Minister in solchen Inseraten nicht mehr mit Foto abgebildet werden, dasselbe gilt für Landeshauptleute und Landesräte, in Wien für die Stadträte.

Bei den Bundesministerien waren hier schon vor dem offiziellen Inkrafttreten auffallende Änderungen feststellbar, nach dem Motto: weniger Politikerfotos, mehr Information für die Bürger.Minister im Bild fanden sich zuletzt nur mehr in Ausnahmefällen.

Wien vs. Steiermark

In den Ländern ist die Praxis ganz unterschiedlich: In Wien etwa waren gerade erst wieder entgeltliche Einschaltungen zu sehen -in diesem Fall der öffentlichen Kläranlage- mit einer sozialdemokratischen und einer grünen Stadträtin im Bild.

In der Steiermark dagegen gilt schon seit zehn Jahren ein Erlass der damaligen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic, der in Politikerfotos in den Inseraten öffentlicher Stellen verbietet. Das wird auch weitgehend eingehalten.

Auch aus Wien heißt es: an einer inhaltlichen Richtlinie werde gearbeitet, man werde in Richtung mehr Versachlichung gehen.

Kärnten hält sich daran

In Kärnten etwa fiel auf, dass die Inserate der Landesregierung zum 100-Euro Teuerungsausgleich nun erstmals ohne Foto des Landeshauptmanns oder eines Landesrats geschaltet wurden. Hier gibt es seit Februar eine Richtlinie, dass amtliche Informationen für die Bürger ohne Foto zu schalten sind.

Unterschiedliche Richtlinien

Eine eindeutige Regelung in jedem Bundesland verlangt jedenfalls auch das neue Gesetzt: Demgemäß müssen alle Landesregierungen Richtlinien über die inhaltliche Gestaltung von Zeitungsinseraten und sonstigen Veröffentlichungen erlassen. Von mehreren Bundesländern - etwa Oberösterreich und dem Burgenland - wird darauf verwiesen, dass eine einheitliche Richtlinie für alle Bundesländer sinnvoll wäre, zumal ja auch die Medien in verschiedenen Bundesländern erscheinen. Eine gemeinsame Besprechung der zuständigen Stellen der Länder und des Bundes wird es im Jänner geben.

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