Berichte über Gehälter bleiben ohne Folgen
Einkommensgerechtigkeit, wo bist du?
Seit Mitte 2011 müssen Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern offenlegen, wie viel Männer und wie viel Frauen verdienen. Einsicht nehmen können die Beschäftigten und der Betriebsrat. Um mehr Lohngerechtigkeit zu erreichen, muss bei Stellenangeboten auch der Jahresbruttolohn angegeben werden. Bis jetzt ist Österreich weiter Vorletzter in der EU bei der Einkommensgerechtigkeit.
27. April 2017, 15:40
Mittagsjournal, 28.12.2011
80 Prozent Rückmeldungen
Bisher ist Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) recht zufrieden damit, wie das Gesetz zur Einkommenstransparenz funktioniert. Mit Jahresmitte 2011 mussten die ersten Firmen, nämlich jene mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre Einkommenstransparenzberichte legen. Laut Heinisch-Hosek haben das auch die meisten der 180 betroffenen Betriebe getan. "Ich habe von der Gewerkschaft die Rückmeldung, dass über 80 Prozent der Betriebe die Berichte vorgelegt haben. Bei den fehlenden werden sich die Gewerkschafter um die Berichte bemühen."
Heinisch-Hosek: Kein Einblick in Berichte
In den Inhalt der Berichte habe sie keinen Einblick, so die Frauenministerin. "Wenn die Gewerkschaften hier eklatante Unterschiede festgestellt hätten, hätte ich den Kontakt schon bekommen."
Kein Bericht, keine Konsequenzen
Einer der größten Kritikpunkte am Gesetz zur Einkommenstransparenz war, dass keine Strafen vorgesehen sind, wenn ein Unternehmen keinen Bericht erstellt. Heinisch-Hosek will daran vorläufig auch nichts ändern, schließt aber längerfristig Sanktionen für säumige Betriebe nicht aus. "Wenn wir 2013 eklatante Missstände sehen, dann plädiere ich dafür, dass wir eine Novelle einleiten und Sanktionen vorsehen."
Stelleninserate mit Gehaltsangaben verpflichtend
In einem anderen Bereich hingegen müssen Unternehmen ab 2012 sehr wohl mit Strafen rechnen: nämlich dann, wenn sie in nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, in Stelleninseraten das Mindestgehalt oder einen Jahresbruttolohn angeben. Einer Pflicht, der momentan nur fünf Prozent der Unternehmen nachkommen, so die Ministerin. "Es braucht offensichtlich Strafen, damit alle das tun, was vom Gesetz her vorgeschrieben ist."
Erstmals Strafen
Und Strafen wird es ab dem neuen Jahr auch geben. Nach einer erstmaligen Verwarnung droht eine Verwaltungsstrafe von 360 Euro. "Wenn es Strafen hagelt, dann werden die Unternehmen auch alles angeben, was anzugeben ist."
Österreich: Frauen stark benachteiligt
Bisher hat sich in Sachen Einkommensschere kaum etwas gebessert. Österreich ist nach wie vor in allen internationalen Statistiken im hinteren Bereich, wenn es um die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen geht. Aber das werde sich in den nächsten ein bis zwei Jahren schon ändern, meint zumindest Gabriele Heinisch Hosek. "Mit diesen Gesetzen sollten sich die Einkommensschere endlich schließen. Damit wir endlich nicht mehr vorletzte in der EU sind."
Weiterhin verdienen Frauen in Österreich für die gleiche Arbeit um 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.