Erster Zeuge kam nicht
U-Ausschuss beginnt mit Eklat
Schon die erste vor den Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments geladene Auskunftsperson ist nicht gekommen: Telekom-Regulator Georg Serentschy sollte zur Telekom-Affäre befragt werden, erschien aber nicht. Ein Gericht entscheidet nun über eine Geldstrafe, und Serentschy droht eine polizeiliche Vorführung vor den Untersuchungsausschuss.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.1.2012
Aus dem Parlament berichtet Peter Daser
Mandatare verärgert
Serentschy werde sich der Befragung vor dem Ausschuss nicht entziehen können, betonte Peter Pilz von den Grünen Donnerstagfrüh vor Journalisten. Pilz sprach von einer "gesetzeswidrigen Vorgangsweise" Serentschys, dieser sei verpflichtet, vor dem Ausschuss zu erscheinen. Er werde nun eine neuerliche Ladung mit Androhung einer polizeilichen Vorführung vorschlagen. Auch Walter Rosenkranz von der FPÖ sprach von einem "rechtswidrigen Akt" Serentschys, dessen Konsequenz nur eine neuerliche Ladung unter solch einer Androhung sein könne.
Über Serentschys Fernbleiben zeigte sich auch Werner Amon (ÖVP) verärgert: Wenn der Regulator eine Ladung zum U-Ausschuss habe, "dann hat er auch hier zu erscheinen", betonte er. Das Entschlagungsrecht habe Serentschy auch als Beschuldigter nur zu Themen, bei denen gegen ihn ein Verfahren laufe.
Auch SPÖ-Fraktionsführer Hannes Jarolim zeigte sich nicht gerade erfreut über das Fernbleiben des ersten Zeugen. Schließlich sei Serentschy ja nicht "irgendwer", sondern Chef der RTR-Behörde. Das Nichterscheinen beim U-Ausschuss sei "sicherlich nicht rechtskonform", schließlich hätte er ja die Möglichkeit, sich bei Fragen, wo er sich selbst belasten würde, zu entschlagen.
Einzig Stefan Petzner vom BZÖ zeigte Verständnis für Serentschy.
Strafe beantragt
Der U-Ausschuss hat schließlich beim Bezirksgericht Innere Stadt die Verhängung einer "angemessenen Ordnungsstrafe" (eine Geldstrafe, Anm.) beantragt. Weiters beschlossen wurde Serentschys neuerliche Ladung für die Ausschusssitzung am 31. Jänner um neun Uhr unter Androhung der polizeilichen Vorführung bei neuerlichem Nichterscheinen.
Außerdem beschloss der Ausschuss gemeinsam einen Antrag bezüglich einer Vollständigkeitserklärung von übermittelten Akten. Darin werden das Innen-, Justiz-, Finanz- und Verkehrsministerium aufgefordert anzugeben, ob die übermittelten Akten zu den ersten beiden Beweisthemen vollständig sind bzw. wann mit der vollständigen Übermittlung zu rechnen sei. Dies wertete Moser als "eindeutiges Signal". Man akzeptiere den Status der Übermittlung nur dann, wenn Begründungen vorliegen, warum Akten nicht da seien. (APA, Red.)