Schüller: Kirche soll darauf verzichten
Keine Verjährung für Missbrauchsfälle
Offenbar erstmals seit der Welle an Missbrauchsvorwürfen vor zwei Jahren sieht sich die katholische Kirche jetzt einer Schmerzensgeldklage gegenüber. Noch ist nicht klar, ob sich das Kloster auf die Verjährung des Falles beruft. Jetzt werden aber Stimmen laut, die einen solchen Verjährungsverzicht der Kirche verlangen.
8. April 2017, 21:58
Ein Missbrauchs-Opfer hat das Vorarlberger Kloster Mehrerau auf 200.000 Euro geklagt. Möglicherweise könnte das Kloster die gerichtliche Prüfung und damit eine derart hohe Zahlung verhindern - indem es sich auf Verjährung der vor 40 Jahren begangenen Taten beruft. Pfarrer Helmut Schüller, der frühere Leiter der kirchlichen Ombudsstelle für Missbrauchsopfer, fordert jetzt einen Verjährungsverzicht der Kirche.
Mittagsjournal, 26.01.2012
Strafrecht eindeutig
Der Sachverhalt an sich dürfte recht eindeutig sein: Denn der Pater hat offenbar selbst zugegeben, dass er 1967 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde und danach weiter unterrichten durfte. Das geht aus Akten hervor, die Ö1 nunmehr vorliegen und die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft stammen. Bei deren Ermittlungen im Jahr 2009 war der Pater auch zu weiteren Vorwürfen von rund zehn Opfern geständig. Aber diese strafrechtlichen Ermittlungen mussten offenbar wegen Verjährung eingestellt werden.
Schüller für Verjährungsstopp
Im Zivilrecht und bei der aktuellen Schmerzensgeldklage eine Opfers ist das anders: Die Verjährung kommt nur zum Tragen, wenn sich das Kloster auf Verjährung beruft. Pfarrer Helmut Schüller meint dazu, man sollte sich auf den Gerichtsweg einlassen. Die Kirche sollte sich nicht hinter der Verjährung zurückziehen.
Als früherer Leiter der kirchlichen Ombudsstelle in Wien habe er erlebt, wie lange Opfer leiden und brauchen, bis sie über Missbrauch sprechen können, sagt Schüller. Und Walo Nowak, Leiter einer Selbsthilfegruppe in Vorarlberg meint, jetzt drohe Verjährung, und früher sei den Opfern nicht geglaubt worden. Es gab auch Drohungen, viel wurde verdrängt, um irgendwie das Leben meistern zu können. Er glaubt auch, dass heute nichts passieren wird in Richtung Entschädigung.
Mehrerau noch nicht deklariert
Ein Pressesprecher des Kloster Mehrerau hat im Ö1-Morgenjournal angezweifelt, ob die Organisation für die Taten eines Einzelnen haftet und wie man sich in Sachen Verjährung verhält, sei noch unklar. Ein Kirchenanwalt hat kürzlich gegenüber Ö1 aber bestätigt, dass er in länger zurückliegenden Fällen bereits ein oder zwei Mal den Verjährungseinwand eingebracht und damit eine gerichtliche Prüfung verhindert hat.
Und der prominente Theologe Paul Zulehner plädiert auch eher für Verjährung. Es sollten für Opfer in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen dieselben Regeln gelten, meint er. Und kürzlich hat sich das Land Oberösterreich bei einer vergleichbaren Klage eines Ex-Heimkindes auf Verjährung berufen.
Sammelklage zu teuer
Der befürchtete Verjährungseinwand war auch ein Grund, dass die vom Wiener Opferanwalt Werner Schostal angestrebte Sammelklage nicht zustande gekommen ist. Dazu kam das finanzielle Risiko, falls man bei Gericht verliert. Schostal sagt, es gehe um bis zu 20.000 Euro, die niemand finanzieren könne.
Weitergeleitet an Klasnic-Kommission
Der Anwalt hat daraufhin die Namen seiner Klienten an die Klasnic-Kommission weitergeleitet. Einige sollen mittlerweile entschädigt sein. Bei der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt hat der Schritt Schostals aber große Verärgerung ausgelöst. Die Klasnic-Kommission zahlt durchschnittlich 14.000 Euro pro Opfer plus Therapiekosten, der Vorarlberger Kläger fordert 200.000 Euro.
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