Umstrittene Kindesabnahme geht in nächste Instanz
Kritik an Dauer von Obsorgeverfahren
Die österreichische Justiz wird immer öfter wegen der langen Dauer von Obsorgeverfahren kritisiert - zuletzt auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Fall eines vierjährigen Mädchens aus Wien, das nach drei Jahren bei Pflegeeltern laut Gerichtsentscheid zur leiblichen Mutter kommen sollte, zeigt die Brisanz.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 1.2.2012
Traumatisiertes Kind offenbar massiv verwirrt
Nur zwei Tage bevor das Mädchen zurückübersiedeln sollte zu seiner Mutter, wurde die Entscheidung des Berufungsgerichts bekannt gegeben. Die Vierjährige war vergangene Woche schon über die bevorstehende Übersiedlung informiert worden und schien gut damit zurecht zu kommen, sagt die leibliche Mutter.
"Am Anfang hat sie natürlich geweint und war durcheinander aber nach einer halben/dreiviertel Stunde war sie wieder lustig und hat dann zur Pflegemutter gesagt: Dann wird sie halt die Pflegemutter besuchen gehen. 'Das macht ja nix.'"
Derartige Reaktionen des Kindes wurden auch von einer Psychologin bestätigt. Jetzt sei das bereits einmal traumatisierte Kind wohl massiv verwirrt, fürchtet die Mutter.
Drei Jahre dauernder Rechtsstreit
Das Wiener Jugendamt hatte ihr die Tochter vor drei Jahren weggenommen mit dem Argument, es bestehe Gefahr in Verzug. Nach drei Jahren Rechtsstreit und widersprüchlichen Gutachten kam eine Psychologin im entscheidenden Gutachten zum Schluss, dass die Mutter vermutlich immer erziehungsfähig war.
Das Wiener Bezirksgericht beschloss die Rückführung. Und die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin meinte laut Gerichtsprotokoll, das Jugendamt respektiere die Entscheidung und auch die Leistungen der Mutter, die den Elternführerschein und ein Praktikum in einem Kindergarten gemacht hat.
Weiteres Gutachten gefordert
Trotzdem schrieb das Jugendamt unmittelbar darauf eine vehemente Berufung. Stefan Podiwinsky, Onkel und Anwalt der Mutter kritisiert, dass sich erst nach drei Jahren herausstellte, dass es nie einen Grund für eine Kindesabnahme gegeben habe und dann behauptet würde, das Kind könne nicht mehr zurückgeführt werden, weil es sich bereits woanders zu stark eingewöhnt hätte.
Darauf läuft die Berufungsentscheidung des Landesgerichts hinaus - dass nach dem Gutachten über die Mutter noch ein weiteres eingeholt werden muss, darüber was die Trennung von den Pflegeeltern für die Vierjährige bedeuten würde.
Kinderbuchautorinnen entsetzt über Jugendamt
Landesgerichtssprecherin Waltraud Berger meint, das schlimmste wäre doch, wenn das Kind jetzt zuerst zur Mutter kommen würde und dann nach neuerlichen Berufungen und Gerichtsentscheidungen wieder zurück zur Pflegefamilie.
Die Kinderbuchautorinnen Rachel van Kooij und Renate Welsh aber zeigen sich entsetzt von der Haltung des Jugendamts in dem Fall. Sie geben heute eine Pressekonferenz und wollen ein Buch über umstrittene Kindesabnahmen schreiben.