Anwälte warnen vor Überwachungsstaat
Sicherheitspolizeigesetz weiter in der Kritik
Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz wird nun im Innenausschuss des Nationalrates behandelt. Obwohl das geplante Gesetz Ende des Vorjahres teilweise geändert worden ist, verschärfen die Rechtsanwälte jetzt noch einmal ihre Kritik: Sie protestieren in einem offenen Brief, der an den Ausschuss gerichtet ist.
8. April 2017, 21:58
Frühjournal, 02.02.2012
Informationspflicht gefordert
Wird jemand beobachtet und es stellt sich heraus, dass doch keine Gefahr besteht,dann sollte der Betroffene später darüber informiert werden. Das fordert Rupert Wolff, Präsident der österreichischen Rechtsanwälte. Derzeit sieht das geplante neue Sicherheitspolizeigesetz ja keine derartige Verpflichtung vor.
Evaluierung notwendig
Die Rechtsanwälte sehen in der Novelle generell einen gravierenden Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Sie wollen, dass das bisher bestehende Sicherheitspolizeigesetz evaluiert werden soll. Bei der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei dies passiert mit dem Ergebnis, dass das Gesetz keine Absenkung der Kriminalität brachte und auch keine Verhinderung von Kriminalität im Vorhinein.
Daten nach einem Jahr löschen
Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Ansonsten müssen die Daten spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. Auch darüber sollten Betroffene verpflichtend in Kenntnis gesetzt werden, fordern die Rechtsanwälte.
Rechtsschutzbeauftragter für Info im Nachhinein
Ob eine Handy-Ortung rechtmäßig ist oder nicht, entscheidet der Rechtschutzbeauftragte im Innenministerium. Er unterstützt die Forderung der österreichischen Rechtsanwälte, dass Betroffene zumindest im Nachhinein erfahren sollten, dass sie geortet worden sind, sofern keine Gefahr mehr besteht, dass die Ermittlungen behindert werden.
Mittagsjournal, 2.2.2012
Rechtschutzbeauftragter Manfred Burgstaller im Beitrag von
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