Nach Kritik etwas entschärft

Finale Phase beim Sicherheitspolizeigesetz

Das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz geht in die finale Phase. Am kommenden Donnerstag ist das Gesetz Thema im Innenausschuss des Parlaments, im April soll es in Kraft treten. Und nach scharfer Kritik von Datenschützern, Rechtsanwälten und Richtern ist die Novelle etwas entschärft worden.

Mittagsjournal, 31.1.2012

"Gesetz ist kein Freibrief"

Konkret geht es um die sogenannte "erweiterte Gefahrenerforschung", das heißt, dass auch Einzelpersonen vom Verfassungsschutz überwacht werden können. Der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, hat das Gesetz am Dienstag verteidigt. Es sei für die Polizei kein Freibrief.

In den vergangenen drei Jahren hätte es die Polizei in Europa vor allem mit radikalen Einzeltätern zu tun, sagt Gridling. Und gegen sie könne die Polizei mit den derzeit geltenden Gesetzen nichts ausrichten.

Chemikalienkauf nicht automatisch verdächtig

Das neue Gesetz enthalte ohnehin Einschränkungen, sagt Gridling. Jemand müsse sich öffentlich für Gewalt aussprechen, und müsse sich außerdem Mittel verschaffen, dass damit zu rechnen ist, dass er eine Gewalttat begeht.

Nur, dass jemand im Chemikalien kauft, reiche nicht, versichert Gridling. Wenn jemand im Internet Chemikalien bestelle, müssten Ausmaß und Qualität geeignet sein, eine Gefahr gegenüber Personen oder Sachen darzustellen. Außerdem müsse noch ein weiterer Faktor vorliegen: etwa die politische Weltanschauung.

Rechtsschutzbeauftragter nur Feigenblatt?

Und weil eben mehrere Faktoren vorhanden sein müssen, schließt der Verfassungsschützer aus, dass harmlose Bürger ins Visier der Polizei geraten.

Außerdem müsse der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium den Antrag der Polizei genehmigen. Der Beauftragte sei aber nur ein Feigenblatt, so die Kritiker.

Das stimme nicht, entgegnet Gridling. "Der Rechtsschutzbeauftragte ist ein unabhängiges, weisungsfreies Organ, das vom Innenministerium durch Personal und Räumlichkeiten unterstützt wird." Er gehöre nicht zum Innenministerium, sondern sei beim Innenministerium, betont Gridling.

Daten werden nach neun Monaten gelöscht

Kommt der Rechtsschutzbeauftragte zum Schluss, dass Rechte verletzt wurden, muss er ab April die Datenschutzkommission informieren. Betroffene erfahren nicht, dass sie überwacht wurden, auch nicht im Nachhinein. Der Rechtsschutzbeauftragte kann sie informieren, muss aber nicht. Dies zu entscheiden, sei Aufgabe des Gesetzgebers, meint Gridling.

Nach neun Monaten müssen die Daten gelöscht werden, die Polizei, so Gridling, habe kein Interesse an einer Flut unnötiger Informationen.