Sparpaket bringt grundlegende Pensionsreform
Pensionskonto für alle
Das Sparpaket der Regierung bringt auch eine grundlegende Pensionsreform. Ab 2014 soll das - schon länger beschlossene, aber völlig undurchsichtige - Pensionskonto klar und aussagekräftig sein. Bis dahin sollen nämlich für alle Erwerbstätigen ihre bisherigen Pensionsansprüche errechnet und ausgewiesen werden. Jahr für Jahr kommen dann neu erworbene Ansprüche dazu.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.02.2012
Pensionskonto für Jahrgänge ab 1954
Jede und jeder Erwerbstätige bekommt jetzt wirklich ein Pensionskonto, zumindest jene, die nach 1954 geboren sind. Auf dem kann sie oder er nachschauen, was an Pension bereits angespart ist. Walter Pöltner, Sektionschef für den Bereich Pensionen im Sozialministerium: "Man kann sich also sofort orientieren, wo man derzeit im Pensionssystem leistungsrechtlich steht."
Neue Berechnung
Konkret funktioniert das so: Die bisherigen Ansprüche aus Beitrags- und Versicherungszeiten werden ausgerechnet und als Erstgutschrift auf dem Pensionskonto verbucht. "Die Berechnung selbst ist etwas kompliziert, aber ab diesem Zeitpunkt ist das System einfach und erklärbar", sagt Walter Pöltner, Pensionsexperte im Sozialministerium: "Ab der Erstgutschrift erwirbt man für jedes Jahr eine Teilgutschrift dazu, das ergibt eine neue sogenannte Gesamtgutschrift und wenn man die dann durch 14 dividiert, hat man an sich auch schon seine Pension, bezogen auf das Regelpensionsalter, also bei Männern 65, bei Frauen 60."
Verlierer und Gewinner
Jahr für Jahr steige also die zu erwartende Brutto-Pension. Mögliche Abschläge sind aber nicht berechnet, etwa wenn man früher in die Hackler-, Schwerarbeiter- oder Korridor-Pension geht. Bei dieser neuen Berechnungsmethode gibt es allerdings auch Verlierer und Gewinner, sagt Walter Pöltner, jedoch in überschaubarem Rahmen. Bei jenen, die als erste in diesem neuen System in Pension gehen, das sind jene ab 1955 geborenen, könne das bedeuten: "Wir haben einen Rahmen eingegrenzt, in dem wir sagen, dass Verluste etwa maximal bei 1,5 Prozent liegen werden, und es auf der anderen Seite ebenso keine Gewinner geben soll, die über dieses Maß von 1,5 Prozent haben."
Keine unüberschaubare Parallel-Rechnung
Dieser Wert könne zwar auf 3,5 Prozent steigen, das seien aber Einzelfälle und Personen, die erst in 20 Jahren in Pension gehen: "Da sind wir jetzt schon sehr weit in der Zukunft. Deren Rahmen ist zwar so groß, aber auch dort rechnen wir nicht mit derartigen Verlusten, weil da das Altrecht und das neue Recht schon zusammengewachsen wären." Mit diesem neuen Pensions-Berechnungssystem gebe es nun aber ein klares Pensionskonto für Arbeiter und Angestellte, Gewerbetreibende und Bauern, und damit sei die unüberschaubare und kaum nachvollziehbare Parallel-Rechnung, mit Sonderregelungen und Ausnahmebestimmungen bald zu Ende.