Behindertenanwalt Buchinger will Verschärfung

Schwächen im Behindertengleichstellunggesetz

Behindertenanwalt Erwin Buchinger fordert die Verschärfung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Anlass ist das österreichweit erste Urteil zum Thema Barrierefreiheit. Ein Bäcker in Wien ist zu Schadenersatz verurteilt worden, weil sein Geschäftslokal nicht barrierefrei ist. Die beanstandete Stufe im Lokal muss er allerdings nicht beseitigen.

Mittagsjournal, 17.2.2012

Urteil zeigt Schwächen im Gesetz auf

Es ist das erste Urteil dieser Art in Österreich, freut sich der Behindertenanwalt. Es gebe dem Kläger in vollem Umfang Recht. Laut Buchinger zeige es aber auch die Schwächen im Behindertengleichstellungsgesetz auf.

Das Gesetz sehe nur einen Schadenersatz vor. Wenn jemandem durch eine Rampe der Zutritt zu einem Geschäft nicht möglich ist, würde der Schadenersatz auch nicht weiterhelfen, sagt Buchinger im Ö1-Mittagsjournal.

Das Gesetz müsse schnell geändert werden, fordert Buchinger. Zudem müsse es für behinderte Menschen einfacher werden, sich an ein Gericht zu wenden. Derzeit seien zwar nur zehn Klagen anhängig, dafür aber viele Verfahren bei Schlichtungsstellen.

Sozialministerium sind Probleme bekannt

Dem Sozialminister Rudolf Hundstorfer habe er schon Vorschläge für Gesetzesänderungen gemacht, sagt Buchinger. Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung, der demnächst beschlossen werden soll, sei eine Chance, diese Wünsche auch umzusetzen.

Das Sozialministerium verweist auf die Verfahrenshilfen, die es gibt. Außerdem heißt es: grundsätzlich sei das Problem bekannt, es werde auch Gespräche geben.