"Keine Lockerung des Versetzungsschutzes"

Beamten-Versetzungen: Gewerkschaft relativiert

Beamte können künftig auch gegen ihren Willen und über Berufs- und Ministeriumsgrenzen hinweg versetzt werden. Beamtengewerkschafter Schnedl (ÖVP) sieht darin jedoch "keine Lockerung" des Versetzungsschutzes. Es würden lediglich "Mobilitätshindernisse" zwischen den Ressorts beseitigt.

Mittagsjournal, 20.2.2012

Katja Arthofer

Ehemalige Lehrer zurück an die Schule

Geht es nach den Plänen der Regierung, können Soldaten und Polizisten künftig gezwungen werden, ihre Uniform auszuziehen und in die Verwaltung zu wechseln. Ehemalige Lehrer, die in einem Ministerium arbeiten, können bei Lehrermangel wieder zurück in die Schule geschickt werden - und zwar auch gegen ihren Willen und über Berufs- und Ministeriumsgrenzen hinweg.

Eine solche Versetzung sei laut Begutachtungsentwurf des Beamtenministeriums etwa dann möglich, wenn ein sogenanntes "wichtiges dienstliches Interesse" vorliegt. Durch die Vereinfachung bei der Versetzung erhofft sich die Regierung Einsparungen von etwa 800.000 Euro pro Jahr.

Versetzung gegen Willen "eingeschränkt möglich"

Die sonst so streitbare Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), die den Änderungen zugestimmt hat, ist aber bemüht, diese als relativ unbedeutend darzustellen. Der Chef der christlich-sozialen Gewerkschafter, Norbert Schnedl, betont, dass es sich dabei um keine Lockerung des Versetzungsschutzes handle. Denn eine Versetzung gegen den Willen des Betroffen sei weiterhin nur in sehr eingeschränkt möglich.

Schon jetzt sei es so, dass Beamte bei einer Änderung der Verwaltungsorganisation oder der Auflassung von Arbeitsplätzen versetzt werden können. Das einzige, was sich laut Schnedl künftig ändern werde, ist, dass Versetzungen auch über Ressortgrenzen hinweg möglich würden.

"Keine historische Dimension"

Schnedl betont zudem, dass nur in gleichwertige oder höhere Verwendungs- und Besoldungsgruppen versetzt werden dürfe. Ein Militärgeneral etwa könne also nicht gezwungen werden, im Telefondienst oder als Portier zu arbeiten.

Die "historische Dimension" der Regierungspläne habe er daher bis jetzt noch nicht erkennen können, so Schnedl. Und schließlich sei im Entwurf von nur 20 Fällen pro Jahr die Rede. Von einem Massenphänomen könne man daher auch nicht sprechen.