Berufung soll Entlassung verhindert haben

Fall Bakary J. : Verurteilte Polizisten weiter im Dienst

Vor fast sechs Jahren hat ein Fall von besonders brutalen Misshandlungen durch Wega-Polizisten für Aufsehen gesorgt. Die Wochenzeitung "Falter" berichtet nun in ihrer neuesten Ausgabe, dass zwei der an den Misshandlungen beteiligten Polizisten nach wie vor im Dienst sind, die anderen im Ruhestand Beamtenpension beziehen. Ein Berufungsgremium im Bundeskanzleramt soll die Entlassung verhindert haben.

Abendjournal, 20.3.2012

In Disziplinarverfahren "freigesprochen"

Im Strafprozess kamen die vier WEGA-Polizisten mit acht Monaten auf Bewährung davon. Im gleichzeitig stattfindenden Disziplinarverfahren wurden sie faktisch freigesprochen.

Die oberste Disziplinarkommission im Bundeskanzleramt kam laut dem Bericht im "Falter" zu dem Ergebnis, die Beamten seien für den Polizeidienst weiter geeignet, sie hätten sich in einer Zitat "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsregung zur Tat hinreißen lassen" .

Innenministerium drängt auf Entlassung

Nochmal zur Erinnerung: Bakary J. wurde bei der Amtshandlung Stirn- und Jochbein gebrochen. Er wurde beschimpft, und mit dem Auto angefahren. Amnesty International hat damals in einem Bericht von Folter gesprochen.

Im Innenministerium will man die Entscheidung der Disziplinarkommission nicht hinnehmen, sagt Generaldirektor Herbert Anderl. "Recht soll Recht bleiben, aber es darf kein falscher Korpsgeist entstehen", sagt Anderl im Ö1-Abendjournal. Deswegen gebe es weiterhin eine Weisung vom Innenministerium, auf Entlassung zu drängen.

Seit sechs Jahren nicht abgeschlossen

Nach sechs Jahren ist also das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen. Der Falter berichtet auch noch von anderen Fällen, in denen Beamte zwar strafrechtlich verurteilt, bei der obersten Disziplinarkommission weit milder behandelt wurden und nach wie vor im Dienst bei der Polizei sind.

Die Mitglieder dieser obersten Disziplinarkommission im Bundeskanzleramt kommen aus allen Ministerien. Die Entscheidungen werden von einem Dreiersenat getroffen, wobei ein Mitglied immer aus dem betroffenen Ministerium kommen muss.

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