"Rechtsverletzung des Klägers"

Oberlandesgericht kritisiert Meinl-Verfahren

Wie lange darf ein Verfahren dauern, in dem der Staatsanwalt gegen einen Beschuldigten ermittelt? Grundsätzlich sollte das zügig passieren, in der Meinl-Causa zieht sich das aber bereits über vier Jahre. Das Oberlandesgericht hat jetzt nach einer Beschwerde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien eben genau das nicht getan hat, nämlich zügig zu ermitteln.

Morgenjournal, 6.4.2012

Dritter Gutachter

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist, salopp gesagt, ein Rüffel für den Staatsanwalt. Seit vier Jahren wird in der Meinl-Causa ermittelt. Zwei Gutachter hat der Fall schon verschlissen. Sachverständiger Nummer eins, Thomas Havranek, wurde wegen Befangenheit abberufen. Dem Sachverständigen Nummer zwei, Fritz Kleiner, entzog die Staatsanwaltschaft erst große Teile des Gutachterauftrages. Kleiner zog daraufhin die Konsequenz und legte den Gesamtauftrag zurück. Mittlerweile ist ein dritter Gutachter dabei, Licht ins Dunkel der Affäre zu bringen - bei der es eigentlich darum geht, ob Anleger in Meinl-European-Land-Papiere getäuscht wurden.

Rechtsverletzung festgestellt

Das Gutachter-Hin-und-Her ist nun auch der Grund , weshalb das Oberlandesgericht eine Rechtsverletzung des Klägers festgestellt hat, nämlich "in seinem Recht auf ein stets zügiges und ohne unnötige Verzögerung durchgeführtes Verfahren", so Sprecher Leo Levnaic-Iwanski. Der Senat bemängelt in seinem Beschluss sinngemäß, dass Havranek als Gutachter bestellt wurde, obwohl von Anfang an bekannt war, dass er einen Meinl-kritischen Zeitungsartikel verfasst hatte. Außerdem wird bekrittelt, dass der Staatsanwalt nicht begründet habe, warum Gutachter Kleiner Teile des Auftrages entzogen wurden. Außerdem habe er Kleiner keine Fristen gesetzt, bis wann er das Gutachten fertig stellen muss.

Keine baldige Entscheidung

Direkte Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft hat die OLG-Entscheidung keine, sagt Sprecher Leo Levnaic-Iwanski: "Die Entscheidung erschöpft sich darin, dass eine Rechtsverletzung festgestellt wurde." Die Meinl-Bank sieht sich durch den OLG-Beschluss trotzdem in ihrer Kritik an Staatsanwalt und Ermittlungen bestätigt. Bankchef Peter Weinzierl erwartet sich, "das die Zuständigen in Staatsanwaltschaft und Ministerium nun agieren." Oberstaatsanwalt Werner Pleischl sieht hingegen keinen Grund für dienstrechtliche Maßnahmen. Fakt ist: Gutachten wird es in der Meinl Causa so oder so nicht allzu bald geben: Denn auch der dritte Gutachter muss auf Hausdurchsuchungs- Unterlagen aus Liechtenstein und der Schweiz warten, um den Fall abzuschließen.