Verfahren rund um Telekom-Affäre

Ermittlungen gegen Kloibmüller eingestellt

Die Ermittlungen gegen den Kabinettchef des Innenministerium, Michael Kloibmüller, wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch, sind eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn im Zuge der Telekom-Affäre Untersuchungen aufgenommen, die auch zur Beschlagnahme von Akten geführt hatten.

Morgenjournal, 12.4.2012

Die Causa sorgte im Herbst vergangenen Jahres für großes Aufsehen: Im Zuge der Telekom-Affäre hatte die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen den Kabinettchef des Innenministerium, Michael Kloibmüller, eingeleitet - wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs. Hintergrund: Kloibmüller hatte Teile eines geheimen Ermittlungsaktes an seinen Vorgänger als Kabinettchef und nunmehrigen Berater des Innenministeriums, Christoph Ulmer, weitergeleitet. Nun hat die Staatsanwaltschaft das politisch brisante Verfahren gegen Kloibmüller eingestellt.

Weitergeleiteter Verschlussakt

Der Fall hatte für einige Verstimmung zwischen Justiz und Innenministerium gesorgt. Zu Beginn der Telekomermittlungen waren immer wieder geheime Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gesickert: sehr zum Ärger der Staatsanwaltschaft.

Ins Visier geriet der Kabinettchef des Innenministeriums Michael Kloibmüller. Denn die Staatsanwaltschaft war auf einen Verschlussakt gestoßen, den Kloibmüller an den Chef der Agentur Headquarter, Christoph Ulmer weitergeleitet hatte. Ganz legal und zu Beratungszwecken, so die Verteidigung des Innenministeriums. Die Staatsanwaltschaft führte eine Hausdurchsuchung bei Ulmer durch und beschlagnahmte seinen Computer, um nachzuforschen, ob noch mehr geheime Akten aus dem Innenministerium weitergleitet worden sind.

Hausdurchsuchung unverhältnismäßig

Ein Gutachter wurde mit der Überprüfung der Festplatte beauftragt. Doch Ende Jänner erklärte das Oberlandesgericht Wien diese Hausdurchsuchung für unverhältnismäßig. Und versetze damit den Ermittlungen quasi den Todesstoß. Die Staatsanwaltschaft musste den Computer zurückgeben und den Sachverständigen zurückpfeifen. Dementsprechend kommt es nicht überraschend, dass nun die Ermittlungen gegen Kloibmüller einstellt wurden.

Nichtigkeitsbeschwerde geprüft

Außerdem schloss sich das Oberlandesgericht in seinem Beschluss der Argumentation von Michael Kloibmüller und Christoph Ulmer an. Diese hatten die Aktenweitergabe stets als korrekt bezeichnet, weil sie auf Basis eines Beratervertrages mit Verschwiegenheitsklausel erfolgt sei - ein Punkt, der bei Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft für Kopfschütteln gesorgt hatte - weshalb beim Justizministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen die Oberlandesgerichtsentscheidung angeregt wurde, damit der Oberste Gerichtshof über die Grundsatzfrage entscheidet, ob solche Ausnahmen von der Wahrung des Amtsgeheimnisses zulässig sind oder nicht. Die Anregung wird derzeit noch geprüft, heißt es dazu im Justizministerium.