Alter Prozess, neue Bedingungen
BAWAG-Prozess vor Neuauflage
Am Wiener Landesgericht startet am Mittwoch die Neuauflage des BAWAG-Verfahrens. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil im Dezember 2010 in großen Teilen gekippt. Deshalb muss nun der gesamte Prozess wiederholt werden. Die Anklage ist zwar exakt die gleiche wie beim ersten Verfahren. Doch in der Zwischenzeit hat sich einiges geändert.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 24.4.2012
BAWAG will Geld von Elsner
Helmut Elsner hat bereits im ersten Verfahren die Höchststrafe bekommen, deshalb kann er keine weitere Haftstrafe mehr erhalten. Er könnte allerdings Geld verlieren: Die BAWAG versucht, Schadenersatz von Elsner zu erhalten. Konkret will sie Elsners Pensionsabfindung zurückholen, ebenso Vermögen aus seiner Stiftung wie eine Villa in Südfrankreich und mehrere Millionen Euro, sagt BAWAG-Anwalt Markus Fellner. Bisher hat die BAWAG von Elsner nur das Penthouse erstritten, sagt Fellner. Freiwillig habe Elsner nichts zurückgegeben. Und das werde er auch nicht tun, sagt Elnsers Anwalt Tassilo Wallentin. Denn die Abfertigung sei das Ergebnis einer fast 40-jährigen Tätigkeit für die Bank. Außerdem betrachte sich Elsner selbst als Geschädigter.
Wo ist das Geld?
In einer Sache ziehen Elsner und die BAWAG quasi an einem Strang: Beide wollen wissen, wo das verschwundene Geld geblieben ist. So will die BAWAG auch Schadenersatz von Wolfgang Flöttl. Auch Helmut Elsner möchte die Frage, wo die verschwundenen Millionen geblieben sind, beantwortet wissen, sagt Anwalt Tassilo Wallentin. Denn damit könnte er zeigen, dass die Verlustdarstellung im ersten Verfahren nicht schlüssig gewesen sei und man das Verfahren neu aufnehmen müsste.
Nachweis nicht nötig
Der Haken: Die Frage nach dem verschwundenen Geld sei für dieses Verfahren gar nicht relevant, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Thomas Vecsey. Denn Wolfgang Flöttl werde sich wegen Beitrags zur Untreue zu verantworten haben, und das verlange lediglich den Nachweis eines Schadens, nicht aber der Bereicherung des Täters. Das wäre lediglich im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen von den Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Im ersten Verfahren habe eine Bereicherung des Wolfgang Flöttl nie festgestellt werden können.
Quasi aus dem Spiel ist bei diesem zweiten BAWAG -Verfahren auch Elsner-Nachfolger Johann Zwettler: Sein Urteil ist bereits rechtskräftig, er muss aber so wie Elsner aus Gesundheitsgründen nicht ins Gefängnis und ist bei diesem Verfahren nur als Zeuge geladen. Alle anderen sieben Angeklagten müssen morgen wieder auf der Anklagebank Platz nehmen.