Keine Verstöße festgestellt

Menschrechtsgericht: Elsner blitzt ab

Der wegen Untreue rechtmäßig zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist mit seiner Klage bei Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeblitzt. Das Gericht wies sowohl Elsners Beschwerde wegen Vorverurteilung als auch wegen der Länge der Untersuchungshaft ab.

Mittagsjournal, 24.05.2011

U-Haft gerechtfertigt

Die 15-monatige Untersuchungshaft des Ex-Bankers sei gerechtfertigt gewesen, urteilten die Straßburger Richter. Die Richter sehen laut dem Urteil keine Verletzung des Artikel 5 Absatz 1 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Freiheit und Sicherheit). Elsner hatte behauptet, er sei unrechtmäßig und unangemessen lange in Untersuchungshaft gewesen.

Keine Vorverurteilung

Die ebenfalls eingebrachten Beschwerden wegen Verletzung der Unschuldsvermutung werden als unzulässig abgewiesen, weil Elsner nicht alle Rechtsmittel in Österreich ausgeschöpft habe. Elsner hatte unter Berufung auf Artikel 6 Absatz 2 EMRK (Unschuldsvermutung) vorgebracht, dass öffentliche Äußerungen österreichischer Politiker und Staatsbeamter über ihn vor seiner gerichtlichen Verurteilung einer Vorverurteilung gleichgekommen seien.

Zügiges Verfahren

Es hätten nach Ansicht des Gerichtshofes dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr gegen Elsner bestanden, was die U-Haft rechtfertige, erläutert Christoph Schweighofer, Abteilungsleiter beim Menschenrechtsgericht. Der Gerichtshof habe nicht die Argumentation Elsners geteilt, dass durch seine Herzoperation jede Fluchtgefahr weggefallen sei. Außerdem sei das Verfahren in Österreich zügig durchgeführt worden, weshalb keine Verletzung von Elsners Menschenrechten vorliege.

"Sorgfalt und Genauigkeit"

Im Justizministerium wird die Entscheidung begrüßt. Christian Pilnacek, Leiter der Strafsektion sagt, das Urteil zeige, "dass die österreichische Gerichtsbarkeit mit Sorgfalt und Genauigkeit vorgegangen ist."

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