Schlechte Wohnung kein Grund
Kindesabnahmen nur im Notfall
Familien in Wohnungsnot brauchen betreute Wohnangebote, fordern Kinderpsychologen. Kinder- und JugendanwältInnen aus den Bundesländern unterstützen diese Forderung. Allerdings bestreitet der oberösterreichische Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl, zuständig für die Jugendwohlfahrt, dass Wohnungslosigkeit oft Hauptgrund dafür ist, Kinder den Eltern wegzunehmen und in Heimen unterzubringen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 30.4.2012
Ackerl widerspricht
Schlechte Wohnverhältnisse oder Wohnungslosigkeit dürfen nicht der alleinige Grund sein für eine Kindeswegnahme, sagen die Kinder- und Jugendanwältinnen von Oberösterreich und der Steiermark. Und ihnen seien auch keine Fälle bekannt, wo Wohnprobleme der Hauptgrund für Heimunterbringungen gewesen wären, widersprechen Sie den Aussagen von Psychologinnen im Ö1-Morgenjournal.
Und auch Josef Ackerl, Landeshauptmannstellvertreter in Oberösterreich, nimmt seine Jugend- und Sozialamtsmitarbeiter in Schutz - im konkreten Fall, über den Ö1 berichtet hat und im allgemeinen: Hilfe gebe es aus der Sozialhilfe, um Delogierungen zu vermeiden. Bei Mietrückständen gebe es Unterstützung, es werde Begleitung bei der wirtschaftlichen Haushaltsführung angeboten. Wenn Kinder abgenommen würden, so handle es sich um schwerwiegende Gründe wie Kindesmissbrauch, Gewalt, nachgewiesene Erziehungsunfähigkeit. Aber auch da bemühe man sich durch Begleitung der Familie, eine Abnahme zu verhindern.
Zu wenig betreute Wohnungen
Laut der oberösterreichischen Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger wurden die ambulanten Hilfen für Familien in den vergangenen Jahren verdoppelt, aber es fehle an vorübergehenden betreuten Wohnungen für Familien in Not.
In der Steiermark gebe es eine Handvoll solcher betreuter Plätze in einem Kinderdorf, sagt die steirische Kinderanwältin Brigitte Pörsch.
Mangel an Geld
Auch Landeshauptmannstellvertreter Ackerl würde einen weiteren Ausbau der Hilfestellungen grundsätzlich für wünschenswert halten, das Budget lasse dies aber nicht zu.
Der Landespolitiker fordert nun neuerlich mehr Geld vom Bund zur Umsetzung des geplanten neuen Jugendwohlfahrtsgesetzes bzw. Kinderhilfegesetzes. Denn wenn es nicht genug Personal zur Umsetzung des Gesetzes gibt, würden am Ende die Sozialarbeiterinnen am Pranger stehen, wenn sie die Anforderungen des Gesetzes wegen Überforderung nicht umsetzen könnten.