Einheitlicher Satz angestrebt
Weniger Parteienförderung für Länder
Schon am 1. Juli soll das Transparenzpaket mit der Offenlegung von Parteispenden und Nebeneinkünften von Politikern in Kraft treten. Auf Druck der ÖVP kommt jetzt auch noch die Harmonisierung der Parteienförderung hinzu, die in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Die Grundzüge dafür sollen bis 15. Mai stehen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 10.5.2012
ÖVP greift Pröll-Vorstoß auf
Es ist eine gewaltige Aufgabe, die die Verhandler der Koalition in den nächsten fünf Tagen lösen sollen: Nämlich das völlig zersplitterte und unterschiedlich hoch dotierte Fördersystem für Parteien, Parteiakademien und Parlamentsklubs in Bund und Ländern auf einen Nenner bringen.
Den Anstoß dazu hat Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) gegeben, der im nächsten Frühjahr eine Landtagswahl schlagen muss. Da kann es nicht schaden, sich auch in Sachen Sauberkeit ein wenig zu profilieren. ÖVP-Obmann Michael Spindelegger, der am mächtigsten seiner Landeschefs nicht vorbei kann, hat das Thema schließlich Mittwochabend beim Bund-Länder-Gipfel eingebracht und durchgesetzt.
Wien hat höchste Parteienförderung
Die Ausgangslage: Rund 170 Millionen Euro aus Steuermitteln geben Bund und Länder an die Parteien - der Bund rund 45 Millionen, die Länder den großen Rest von 125 Millionen. Ist ein Jahr ein Wahljahr, kann es beim Bund und in einigen Bundesländern auch mehr werden – dort gibt es eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die jetzt allerdings abgeschafft werden soll.
Vergleichbar werden die Summen erst, wenn man sie auf einen Wahlberechtigten umlegt. Da zeigen sich riesige Unterschiede, auch unter den Ländern. Der Bund hat mit rund 7,50 Euro pro Wahlberechtigtem die mit Abstand geringste Parteienförderung.
Die mit Abstand höchste weist Wien mit 28 Euro auf, gefolgt von Kärnten mit 22 Euro und Oberösterreich mit 19 Euro. Die Steiermark, Salzburg, Niederösterreich und Tirol liegen mit 17 bis 15 Euro pro Stimmbürger im Mittelfeld, Vorarlberg mit 13 und das Burgenland mit zwölf Euro pro Wahlberechtigtem finden sich am unteren Ende.
Wahlkampfkostenrückerstattung streichen
Angestrebt wird jetzt ein Durchschnittswert für alle, auf den sich freilich noch niemand festlegen will. Das Problem dabei ist, dass der Bund in diesem Fall nur gewinnen kann. Selbst eine Harmonisierung auf dem niedrigsten Länderwert von zwölf Euro würde eine Erhöhung der Bundes-Parteienförderung gleich um die Hälfte bedeuten. Das wäre politisch schwer durchsetzbar.
Die realistische Variante ist, dass die Wahlkampfkostenrückerstattung bei Nationalrats- und EU-Wahlen gestrichen wird. Das wären jeweils rund 13 Millionen Euro alle fünf Jahre, sofern regulär gewählt wird, also rund fünf Millionen Euro pro Jahr. Und um diesen Betrag könnte die Parteienförderung des Bundes erhöht werden.
Bund muss mit weniger auskommen als Länder
Für die Länder würde es dann einen einheitlichen Satz geben, was für jene, die ganz oben liegen wie Wien und Kärnten, den Vorteil hätte, dass sie nicht gar so tief fallen. Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler von der FPK baut schon einmal in diese Richtung vor: "Ich meine, dass man sich unter den Ländern abstimmen kann. Es kann in Zukunft einen gleichen Förderschlüssel für alle Bundesländer geben. Das wäre aus meiner Sicht eine logische Maßnahme. Auf der Bundesebene muss klar sein, dass es da Durchschaubarkeit und Transparenz gibt."
Sprich: eine abgehobene Lösung auf weit niedrigerem Niveau, die so aber noch nicht ausgemacht ist. In den Verhandlungen wird die Frage wohl nicht ausgespart werden, warum die Bundesparteien mit sieben oder acht Euro Förderung ihre Aufgaben erledigen können und warum die Landesparteien, obwohl in viel kleineren Strukturen tätig, doppelt so viel brauchen. 16 Euro wäre ein realistischer Einheitssatz zumindest für die Länder.