Immobiliengeschäfte, Grasser und Freunde
U-Ausschuss: Keine Beweise erbracht
Der Korruptions-Untersuchungsausschuss des Parlaments hat am Abend seine Befragungen zu den umstrittenen Immobiliengeschäften vorerst abgeschlossen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat bestritten, dass seine Freunde dabei von seiner Position als Minister profitiert hätten. Einen eindeutigen Beweis für verbotene Geschäfte hat der U-Ausschuss bisher nicht gebracht.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 23.5.2012
Eine Analyse von
"Rechtlich alles korrekt"
Dreimal schon ist Karl-Heinz Grasser im Untersuchungsausschuss den Abgeordneten gegenüber gesessen, drei Mal wurde er stundenlang befragt, teils sehr intensiv. Und drei Mal ist es den versammelten Abgeordneten nicht gelungen, den ehemaligen Minister vorzuführen. Und so konnte der bei seiner Aussage bleiben: Rechtlich sei alles korrekt gelaufen. Das Gegenteil konnte im Ausschuss bisher nicht bewiesen werden.
Keine Unvereinbarkeit?
Ins Tageslicht gerückt wurde trotzdem vieles: zum Beispiel, dass der gute Freund des Finanzministers, Ernst Karl Plech, als Aufsichtsrat in staatlichen Immobiliengesellschaften sitzen konnte und dann bei Immobiliengeschäften im staatsnahen Bereich privat Provisionen kassierte. Unvereinbarkeit sieht Plech darin keine.
Oder noch ein Beispiel: dass hunderttausende Euro verdienen kann, wer Tipps über bevorstehende Geschäfte des Staates geben kann. Und nachher auch nicht angeben muss, woher diese Tipps stammen, so wie der ebenfalls gute Grasser-Bekannte Walter Meischberger. Der erklärte dem Ausschuss, dass Lobbyisten eben in einem "Biotop schwimmen", wo es darum gehe, welche Informationen für welche Kunden interessant sind. Das sei eine Leistung, so Meischberger, Unkorrektes sieht auch er nicht.
Stimmung immer gereizter
Grasser, Meischberger und Plech waren schon mehrfach im Ausschuss - zu beobachten war, dass die Stimmung zwischen Befragten und Abgeordneten von Mal zu Mal gereizter wurde. Am Dienstag sah sich der Verfahrensanwalt genötigt, auf die Menschenrechtskonvention zu verweisen und die Abgeordneten zu bitten, keine Suggestivfragen zu stellen, keine unzulässigen Feststellungen zu treffen und die Auskunftspersonen vor dem Publikum der Journalisten nicht lächerlich zu machen.
Trotzdem: Zu Ende ist die Geschichte um die Immobiliengeschäfte, um die Provisionen und um Karl-Heinz Grasser und seine Freunde nicht: Schließlich ermittelt in all den Fällen immer noch die Justiz - und die ist eigentlich fürs Strafrechtliche zuständig.