Grasser, Meischberger und Plech
U-Ausschuss: "Alles korrekt abgelaufen"
Alles sei stets ganz korrekt abgelaufen - so lautet die einhellige Einschätzung bei den Befragungen im Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss im Parlament. Ex-Finanzminister Grasser und seine damaligen Freunde Meischberger und Plech. Es ging um die Frage, ob sie durch die Position Grassers als Minister zu hochprofitablen Immobiliengeschäften und Provisionen gekommen sind.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 22.5.2012
Vom U-Ausschuss berichtet
Meischberger: Im richtigen Biotop
Ein Dreieck Grasser-Plech-Meischberger, das gab's gar nie, so hat es heute der frühere Finanzminister Karlheinz Grasser vor dem Untersuchungsausschuss erklärt.
Auch wenn kurz zuvor sein Trauzeuge Walter Meischberger den Untersuchungs-Ausschuss darüber aufgeklärt hatte, dass man eben im wörtlich richtigen Biotop schwimmen und die richtigen Informationen verwerten müsse - sozusagen als Grundlage für die hochprofitablen Provisionen, die Meischberger erhielt. Unter anderem bei Immobilienprojekten des Finanzministeriums in Linz, oder des Justizministeriums in Wien.
Es sei darum gegangen, zu erkennen, welche Informationen für welche Kunden interessant sein konnten. Nach seiner Befragung sagte Meischberger, sehr oft sei eine gute Information, ein richtiger strategischer Schluss, der entscheidende Punkt, um ein Geschäft anzubahnen – und nicht irgendwelche gutachterliche Aufarbeitungen von Statistiken, die tonnenweise Papier produzieren.
Plech: Keine Unvereinbarkeit
Zuvor hatte schon der Immobilienmakler Ernst Karl Plech seine Immobilien-Geschäfte und Provisionen verteidigt, für die habe er sehr wohl etwas geleistet, erklärte Plech, wie Meischberger ein Freund des damaligen Finanzministers Grasser. Er habe etwa Sachverständige beigezogen oder Gesprächstermine organisiert. Der Makler saß im Aufsichtsrat der staatlichen Bundesimmobiliengesellschaft und bei all den untersuchten Immobiliengeschäften war in irgendeiner Form der Staat beteiligt. Plech betonte vor dem Ausschuss, er sehe darin keine Unvereinbarkeit.