Wie viele verlassen die Airline wirklich?

Kein Massenexodus der AUA-Piloten

Der AUA-Betriebsrat verwendet das Argument als Druckmittel: Der Fluglinie würden die Piloten ausgehen, weil die sich nicht in die schlechteren Verträge der Tyrolean zwingen lassen wollen. Laut Betriebsrat verlassen rund 120 von 600 AUA-Piloten das Unternehmen, laut Management sei das kein Problem.

Mittagsjournal, 30.5.2012

Weniger Kündigungen als erwartet

AUA und Tyrolean zusammengerechnet beschäftigen 1.000 Piloten und 2.000 Flugbegleiterinnen. Der Bordbetriebsrat hatte ursprünglich einen Abgang von bis zu 300 der 600 AUA-Piloten für möglich gehalten, was den Flugbetrieb gefährdet hätte. Der Abgang von 120 Piloten und 250 Flugbegleitern wird vom AUA-Management weder bestätigt noch dementiert, man wolle noch bis zum Ende der Kündigungsfrist warten, sagt Unternehmenssprecher Peter Thier.
Die Befürchtung, dass ein Massenexodus des Bordpersonals die AUA ins Chaos stürzt, dürfte sich nicht bewahrheiten, sagt Bordbetriebsratschef Karl Minhard. Vernunft, die Beruhigung der Emotionen und die Tatsache, dass viele Betriebsräte beim Unternehmen geblieben sind, wären ausschlaggebend dafür gewesen, dass sich die Kündigungen bisher in Grenzen gehalten haben, sagt der Bordbetriebsratschef.

Laut Management keine Engpässe

Inoffiziell heißt es aber aus Unternehmenskreisen, die vom Betriebsrat kolportierten Zahlen würden den Erwartungen des Managements entsprechen. Für Betriebsratschef Minhard sind Beeinträchtigungen des Flugbetriebs nicht gänzlich auszuschließen, obwohl weniger Piloten gehen als befürchtet. Konzernsprecher Thier widerspricht: Die Pilotenabwanderung würde nicht zu Schwierigkeiten führen, auch nicht in der verkehrsreichen Sommerreisezeit.
Um die Austritte langfristig zu kompensieren, sei auch möglich, dass wieder neue Piloten eingestellt und ausgebildet werden, so Thier, derzeit gibt es ja einen Aufnahmestopp. Wie teuer die aktuellen Abgänge für die AUA werden ist noch unklar. Piloten, die nach dem alten Kollektivvertrag beschäftigt sind, haben einen Abfertigungsanspruch von bis zu 500.000 Euro pro Person.