Datenschützer haben massive Bedenken
Weiter Kritik an Elektronischem Gesundheitsakt
Datenschützer kritisieren den neuen von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) vorgelegten Gesetzesentwurf zu einem Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA). Ärzte sollen per Mausklick die Daten der Patienten abrufen können. Während Patientenanwälte den Entwurf begrüßen, steigen Datenschützer auf die Barrikaden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.6.2012
"Alte Fehler im Entwurf"
Das Urteil von Datenschützer Hans Zeger fällt eindeutig aus: Man verkaufe den alten Entwurf als Neues und habe weiterhin die alten Fehler drin.
Worum geht’s? Mit ELGA sollen künftig Befunde elektronisch gespeichert und von Ärzten und dem Patienten selbst abgerufen werden können. Alle Befunde sollen automatisch gespeichert werden, außer der Patient spricht sich ausdrücklich dagegen aus. 10 Jahre lang sollen die Daten gespeichert werden. Nach heftiger Kritik vor allem der Ärztekammer hat Gesundheitsminister Alois Stöger nun einen veränderten Gesetzesentwurf vorgelegt.
Darin enthalten ist zum Beispiel die Möglichkeit, dass Patienten nachträglich und auch nach Jahren Daten wieder löschen lassen können. Datenschützer Hans Zeger überzeugt das nicht: "Es ist deswegen eine Verschlechterung, weil der Arzt dann überhaupt nicht wissen kann, auf Basis welcher Dokumente und auf Basis welcher Informationen, er die Behandlung machen soll."
Aus vertraulichen Daten werde "öffentliches Gut"
Zeger bezeichnet den neuen Entwurf gar als Rückschritt: Nach wie vor sei geplant, die Daten unverschlüsselt zu speichern. Und die Daten seien völlig ungesichert, kritisiert er. Der jetzige Entwurf erlaube es, dass in Zukunft kostenlos personenbezogen alle Patientendaten an x-beliebige Stellen weitergegeben werden dürfen zum Zweck der Gesundheitsvorsorge. "Wir wissen, dass es eine Reihe von Einrichtungen gibt, die schon beim Gesundheitsministerium vorstellig geworden sind, die quasi schon auf diese Daten warten. Damit wird aus den vertraulichen Patientendaten in Zukunft ein öffentliches Handelsgut." Eine Kritik, der sich auch die Ärztekammer anschließt.
Gesundheitsministerium weist Kritik zurück
Das Gesundheitsministerium widerspricht heftig. Daten würden nur an behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser weitergeleitet und den Zugriff darauf ermöglichen nur die Patienten mit dem Stecken der E-Card. Versicherungen zum Beispiel seien außerdem explizit ausgenommen, an sie dürfen keine Daten weitergeleitet werden.
Befürworter des neuen Entwurfs ist auch Patientenanwalt Alexander Ortel sagt, dass der Entwurf reif für einen Regierungsbeschluss sei. Ihm dauert die Umsetzung allerdings viel zu langsam. Nach dem neuen Entwurf sollen Ärzte um eineinhalb Jahre länger, also bis 2016, Zeit bekommen, auf ELGA umzustellen. Zu lange findet Patientenanwalt Ortel. Insgesamt sollte man bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte im Sinne einer besseren und schnelleren Behandlung nun aufs Tempo drücken, fordert Ortler.
Wenn es nach Gesundheitsminister Alois Stöger von der SPÖ geht, soll die Elektronische Gesundheitsakte noch heuer umgesetzt werden. Davon muss er allerdings auch noch den Koalitionspartner ÖVP überzeugen.