Familienrecht neu: Entwurf präsentiert

Künftig sollen Väter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Kontakt mit ihren Kindern haben, Kinder sollen Doppelnamen – also den Namen von Vater und Mutter - tragen können und die gemeinsame Obsorge soll der Regelfall werden – allerdings mit Einschränkungen. Diese geplanten Änderungen des Obsorge- und Familienrechts haben Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Beamte bei der Familienrichtertagung in Salzburg präsentiert.

Mittagsjournal, 15.6.2012

Keine Unterschiede mehr

Hunderttausende Väter könnten kommendes Jahr das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge bekommen – aber auch Kinder über 14 könnten die gemeinsame Obsorge der Eltern beantragen. Beim Familienrichtertag ist sogar schon ein mögliches Internet-Antragsformular präsentiert worden, das den Richtern die auf sie zukommende Arbeit erleichtern soll. Grundsätzlich geht es Ministerin Beatrix Karl beim derzeitigen internen Gesetzesentwurf des Justizministeriums darum, "keinen Unterschied mehr zu machen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern und zwischen Müttern und Vätern." Das habe auch schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Väter unehelicher Kinder diskriminiert werden, weil sie gegen den Willen der Mutter kein Antragsrecht auf Obsorge haben."

Maßnahme gegen Entführungsanzeigen

Aber laut dem derzeitigen Gesetzesentwurf könnten auch bei gemeinsamer Obsorge Mütter, wenn die Kinder hauptsächlich bei ihnen wohnen, gegen den Willen des Vaters in ein anderes Bundesland übersiedeln. Michael Stormann, der zuständige leitende Beamte will vorschreiben, dass klar geregelt werden soll, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält und dass dieser Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten soll. Konkret soll verhindert werden, dass Mütter oder Väter mit Kindern übersiedeln und der andere Elternteil eine Kindesentführung anzeigt, weil er nicht zugestimmt hat. Aber bei Väterrechtlern dürfte diese Regelung auf Kritik stoßen.

Besuchspflicht

Neu im Gesetzesentwurf ist auch, dass nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht von Vater und Mutter zum Kontakt mit den Kindern festgelegt wird. Es drohen sogar Geldstrafen, wenn Väter das festgelegt Besuchsrecht nicht wahrnehmen. Ministerin Karl betont aber auch, dass auch die Mutter gefordert sei, den Kontakt zum Vater zu fördern.

Gespräche mit SPÖ

Quasi symbolisch für den Fokus auf die gemeinsame Obsorge könnte das geplante gemeinsame Namensrecht stehen: Kinder sollen auch denn einen Doppelnamen tragen können, wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wie der endgültige Gesetzesentwurf aussieht, will Ministerin Karl in den kommenden Wochen in Gesprächen mit SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek festgelegen. Möglicher Inkrafttretungstermin: 1. Jänner oder 1. April 2013.