Medientransparenz ab 1. Juli
Die Regierung hat sich selbst Zügel angelegt. Eigenwerbung ist künftig verboten. Bei Inseraten darf es nur mehr um die Sache gehen. So steht es in den Richtlinien zum Medientransparenzgesetz. Es tritt am Sonntag, den 1. Juli in Kraft.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 26.6.2012
Keine Politikerfotos mehr
Kein Foto, keine Wohltat des Politikers. In Regierungsinseraten darf es nur mehr um die Sache gehen. Was Sache ist, was also Informationen sind, die bei Inseraten erlaubt sind, listet der Gesetzgeber in acht Beispielen auf. Unter anderem zählen Serviceangebote, Verbesserungen im Angebot, barrierefreie Zugänge zu den Angeboten des Rechtsträgers oder Hilfestellungen für Bürger zu erlaubten Informationen.
Verwechslungen verboten
Strikt sind die Vorgaben auch für die Form. Das gilt nicht nur für das Fotoverbot. "Eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums" muss ausgeschlossen sein, heißt es im Richtlinienentwurf des Bundeskanzleramtes. Verlangt wird also "eine eindeutige Kennzeichnung" der Werbung.
Die Regeln gelten für Ministerien, Landesregierungen und öffentliche Firmen. Beworben werden dürfen nur mehr Aufgaben, für die der Politiker zuständig ist. Imagepflege ist also tabu.
Meldungen verpflichtend
5.000 Unternehmen und Organisationen müssen Inseratenaufträge und Medienkooperationen in TV, Radio, Zeitungen und Internetmedien vierteljährlich an die Medienbehörde KommAustria melden. Die erste Meldung muss bis Mitte Oktober erfolgen. Wer dies nicht tut oder falsche Zahlen nennt, muss mit Verwaltungsstrafen bis zu 60.000 Euro rechnen.